Grünes Kennzeichen für Fahrzeuge und Anhänger beantragen

    Beschreibung

    Bestimmte, von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge, führen Kennzeichen mit grüner Schrift und grünem Rand auf weißem Untergrund. Hierzu zählen Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und bestimmte Anhänger.

    Wenn die Voraussetzungen für ein grünes Kennzeichen nicht mehr vorliegen, kann durch das zuständige Hauptzollamt eine Kfz-Steuer festgesetzt werden. Ab diesem Zeitpunkt ist das grüne Kennzeichen unwirksam und muss auf schwarz geändert werden.

     

    Hinweise für Hochtaunuskreis: Grünes Kennzeichen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Zulassungsstelle ihres Landkreises bzw. ihrer Kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

    Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder eine eingetragene Kauffrau/einen eingetragenen Kaufmann.

    Wenn Sie einen dritten beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen; außerdem muss er Ihr Personaldokument (im Original) bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich auszuweisen.

    Ansprechpartner

    Hochtaunuskreis - KFZ-Zulassung, Bad Homburg v. d. Höhe

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwig-Erhard-Anlage 1-5

    61352 Bad Homburg v. d. Höhe

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkhaus B
    Gebührenpflichtig

    Parkplatz: Parkhaus A
    Gebührenpflichtig

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch 07:30 – 14:30 Uhr

    Donnerstag 07:30 –16:00 Uhr

    Freitag 07:30 – 11:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Girocard

    Weitere Informationen

    Bezahlmöglichkeiten: Some(Barzahlung), Some(Electronic cash: EC- Karte mit PIN (Die EC-Karte ist der Vorgänger der girocard. Umgangssprachlich wird die girocard noch als EC-Karte bezeichnet.))

    Stichwörter

    Auto abmelden, Auto anmelden, KFZ Zulassungssstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Kfz-Zulassungsstelle, Zulassungsstelle KFZ

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hochtaunuskreis - KFZ-Zulassung, Außenstelle Usingen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hattsteiner Allee 33

    61250 Usingen

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag – Mittwoch 7.30 – 14.30 Uhr

    Donnerstag 7.30 –16.00 Uhr

    Freitag 7.30 – 11.00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Girocard

    Weitere Informationen

    Bezahlmöglichkeiten: Some(Electronic cash: EC- Karte mit PIN (Die EC-Karte ist der Vorgänger der girocard. Umgangssprachlich wird die girocard noch als EC-Karte bezeichnet.)), Some(Barzahlung)

    Stichwörter

    Auto abmelden, Auto anmelden, KFZ Zulassungssstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Kfz-Zulassungsstelle, Zulassungsstelle KFZ

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Die gleichen Unterlagen, die (je nach Geschäftsvorfall) ansonsten auch für die Zulassung eines Neufahrzeuges, eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs bzw. bei Ummeldung eines Fahrzeugs auf einen anderen Halter vorzulegen sind.

    Wegen der Einzelheiten siehe dort; wegen der Reservierung eines Wunschkennzeichens.

    Im Hinblick auf die angestrebte Steuerbefreiung empfiehlt es sich den entsprechenden Bescheid des Versorgungsamtes/ die entsprechende Bestätigung des das zuständigen Hauptzollamtes mitzubringen; wegen näherer Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Zulassungsbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweis
    Fahrzeuge mit dem grünen Kennzeichen dürfen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden. Wird das Fahrzeug zu einem anderen Zweck verwendet, so ist das ein Vergehen gegen das Steuergesetz und kann strafrechtlich verfolgt werden.

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Zuteilung eines grünen Kennzeichens ist im Zusammenhang mit der Zulassung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde zu stellen. Falls Ihre Zulassungsstelle ein Antragsformular verlangt, können Sie dieses im Regelfall vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen oder je nach Angebot der Behörde im Internet abrufen.

    Kosten

    Die gleichen Gebühren wie bei der Zuteilung normaler (schwarzer) Kennzeichen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Stichwörter

    grünes Kennzeichen, Grünes Autokennzeichen, grünes Nummernschild, Sonderkennzeichen, Landwirtschaftliche Fahrzeuge, Anhänger, emissionsreduzierte Kraftfahrzeuge, Steuerbefreite Fahrzeuge, Steuerbefreiung, Grünes Kennzeichen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de