Kraftfahrzeug Abmeldung zur AußerbetriebsetzungOnline erledigen

    Kfz: Außer Betrieb setzen (Abmeldung)

    Beschreibung

    Seit dem 01.03.2007 wird zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung nicht mehr unterschieden . Ein Fahrzeug hat entweder den Status "zugelassen" oder "außer Betrieb gesetzt".

    Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplaketten dürfen mit den ungestempelten Kennzeichen in dem auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk am Tag der Abmeldung (Außerbetriebsetzung) bis längstens 24:00 Uhr durchgeführt werden. Dabei müssen die bisherigen Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sein. Bei der Fahrt muss der kürzeste Weg (ohne Umweg) genommen werden.

    Hinweise für Hochtaunuskreis: Außerbetriebsetzung (Abmeldung)

    Online-Dienst

    Kraftfahrzeugzulassung, -um- und Abmeldung

    Beschreibung

    In der Bundesrepublik Deutschland ist nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung jedes Fahrzeug mit Verwendung im Straßenverkehr bei der zuständigen Zulassungsbehörden (Kfz-Zulassungsstelle) zu melden. Sie vergibt für jedes Fahrzeug ein Kraftfahrzeugkennzeichen (Kfz-Kennzeichen).

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Mastercard
    • Visa Karte
    • giropay
    • Paypal

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Zuständig ist die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

    Jedoch können Fahrzeuge auch bei jeder anderen Zulassungsbehörde im Bundesgebiet unproblematisch außer Betrieb gesetzt werden.

    Ansprechpartner

    Hochtaunuskreis - BürgerInfoService

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwig-Erhard-Anlage 1-5

    61352 Bad Homburg v. d. Höhe

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkhaus A und B
    Anzahl der Stellplätze: 106
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Landratsamt
      Linien:
      • Bus: Linie 17
      • Bus: Linie 7

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Unsere Öffnungszeiten vor Ort:

    Montag: 07:00 - 15:30 Uhr

    Dienstag: 07:00 - 15:30 Uhr

    Mittwoch: 07:00 - 15:30 Uhr

    Donnerstag: 07:00 - 16:30 Uhr

    Freitag: 07:00 - 12:00 Uhr

    Unsere Öffnungszeiten zur Ausgabe des Aufenthaltstitel:

    Montag bis Donnerstag: 08:00 - 14:00 Uhr

    Unsere telefonische Erreichbarkeit:

    Montag: 07:30 - 15:30 Uhr

    Dienstag: 07:30 - 15:30 Uhr

    Mittwoch: 07:30 - 15:30 Uhr

    Donnerstag: 07:30 - 16:30 Uhr

    Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06172 999-0

    Telefax: 06172 999-9800

    E-Mail: bis@hochtaunuskreis.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Girocard

    Weitere Informationen

    Im BürgerInfoService (BIS) wird ein breites Spektrum an Serviceleistungen angeboten, insbesondere im Bereich der KFZ-Zulassungsbehörde, der Führerscheinstelle, des Gesundheitsamtes und der Unteren Jagdbehörde. Zudem werden Aufenthaltstitel (eAT & eRA - bitte beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten) ausgegeben. Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Hochtaunuskreises unter der Rubrik "Bürgerservice BIS".


    Bezahlmöglichkeiten: Some(Electronic cash: EC- Karte mit PIN (Die EC-Karte ist der Vorgänger der girocard. Umgangssprachlich wird die girocard noch als EC-Karte bezeichnet.)), Some(Barzahlung)

    Stichwörter

    Bürger, Bürgerbüro, Bürgerdienste, Informationen

    Version

    Technisch geändert am 25.02.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hochtaunuskreis - KFZ-Zulassung, Bad Homburg v. d. Höhe

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwig-Erhard-Anlage 1-5

    61352 Bad Homburg v. d. Höhe

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkhaus B
    Gebührenpflichtig

    Parkplatz: Parkhaus A
    Gebührenpflichtig

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch 07:30 – 14:30 Uhr

    Donnerstag 07:30 –16:00 Uhr

    Freitag 07:30 – 11:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06172 999-0

    Telefax: 06172 999-9800

    E-Mail: bis@hochtaunuskreis.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Girocard

    Weitere Informationen

    Bezahlmöglichkeiten: Some(Barzahlung), Some(Electronic cash: EC- Karte mit PIN (Die EC-Karte ist der Vorgänger der girocard. Umgangssprachlich wird die girocard noch als EC-Karte bezeichnet.))

    Stichwörter

    Auto abmelden, Auto anmelden, KFZ Zulassungssstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Kfz-Zulassungsstelle, Zulassungsstelle KFZ

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hochtaunuskreis - KFZ-Zulassung, Außenstelle Usingen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hattsteiner Allee 33

    61250 Usingen

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag – Mittwoch 7.30 – 14.30 Uhr

    Donnerstag 7.30 –16.00 Uhr

    Freitag 7.30 – 11.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06081 2031

    E-Mail: bis@hochtaunuskreis.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Girocard

    Weitere Informationen

    Bezahlmöglichkeiten: Some(Barzahlung), Some(Electronic cash: EC- Karte mit PIN (Die EC-Karte ist der Vorgänger der girocard. Umgangssprachlich wird die girocard noch als EC-Karte bezeichnet.))

    Stichwörter

    Auto abmelden, Auto anmelden, KFZ Zulassungssstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Kfz-Zulassungsstelle, Zulassungsstelle KFZ

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • wenn das Fahrzeug einer anerkannten Stelle zur Verwertung überlassen wurde, zusätzlich
      • die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
        und
      • den Verwertungsnachweis
    • bei zulassungsfreien Fahrzeugen wie Leichtkrafträder anstelle der Zulassungsbescheinigung die Betriebserlaubnis
    • das bisherige / die bisherigen Kennzeichenschilder
    • bei Überlassung eines Fahrzeugs der Klasse M1 oder N1 an eine anerkannte Verwertungsstelle zusätzlich ein Verwertungsnachweis nach dem Muster in Anlage 8 (zu § 15) der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
    • Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Unmittelbar Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht

    Fristen

    Wenn Sie Ihr bisheriges Kennzeichen anschließend wieder für die Zulassung eines anderen Fahrzeugs oder die Wiederzulassung des gleichen Fahrzeugs verwenden möchten, ist unbedingt eine Reservierung des Kennzeichens erforderlich. Diese Reservierung kann nur bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde, nicht aber bei einer auswärtigen Zulassungsbehörde vorgenommen werden. Die Reservierung ist befristet bis zu 12 Monaten möglich und kostenpflichtig.

    Kosten

    Die Höhe der zu zahlenden Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine erneute Zulassung des außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs ist innerhalb eines Zeitraums von 7 Jahren unproblematisch möglich.

    Wenn die Frist für die Hauptuntersuchung abgelaufen ist, ist vor der erneuten Zulassung die Durchführung einer neuen Hauptuntersuchung erforderlich. Diese umfasst seit dem 01.01.2010 auch die Untersuchung des Abgasverhaltens (Abgasuntersuchung - AU).

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 07.02.2014

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Abmeldung, Stilllegung, Kraftfahrzeug abmelden, Außerbetriebsetzung, endgültige Abmeldung, Abmeldung eines Fahrzeuges, Fahrzeug stilllegen, Auto abmelden, vorübergehende Stilllegung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English