Kfz-Steuervergünstigungen für Menschen mit Behinderungen
Beschreibung
Sie möchten die Befreiung von der bzw. die Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer in Anspruch nehmen?
Dazu benötigen Sie ein gültiges "Beiblatt zur Erlangung der Kfz-Steuervergünstigung zum Schwerbehindertenausweis". Dieses erhalten Sie auf Antrag von dem für Sie örtlich zuständigen Hessischen Amt für Versorgung und Soziales, wenn Sie zu folgendem Personenkreis gehören:
Personen, deren Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 beträgt und die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt (Merkzeichen G) oder gehörlos (Merkzeichen Gl) sind, kann eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung in Höhe von 50 v.H. eingeräumt werden, wenn sie nicht die unentgeltliche Beförderung gegen Eigenbeteiligung gewählt haben.
Personen, die außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen aG), blind (Merkzeichen BI) und/oder hilflos (Merkzeichen H) sind, können neben der unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr unter bestimmten Voraussetzungen von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden. Bei diesem Personenkreis wird kein Kfz-Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis benötigt; hier genügt die Vorlage des Schwerbehindertenausweises
Was muss ich beachten:
Die Steuervergünstigungen entfallen, wenn das Fahrzeug zur Beförderung von Gütern (ausgenommen Handgepäck), zur entgeltlichen Beförderung von Personen (ausgenommen die gelegentliche Mitbeförderung) oder durch andere Personen zu Fahrten benutzt wird, die nicht im Zusammenhang mit der Fortbewegung oder der Haushaltsführung des schwerbehinderten Menschen stehen.
- Hessische Ämter für Versorgung und Soziales(Regierungspräsidium Gießen)
Hinweise für Hochtaunuskreis: Steuervergünstigung für Menschen mit Behinderung
- KFZ-Zulassungsbehörde - SteuervergünstigungAlle benötigten Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Das Beiblatt erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Hessischen Amt für Versorgung und Soziales. Den Antrag auf Kraftfahrzeugsteuerermäßigung bzw. -befreiung können Sie unmittelbar bei der Anmeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde oder auch später bei der für die Kraftfahrzeugbesteuerung Ihres Fahrzeugs zuständigen Stelle stellen.
Seit dem 05.04.2014 sind in Hessen die Hauptzollämter Darmstadt und Gießen und deren regionale Kontaktstellen für die Bearbeitung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig. Eine Liste der Kontaktstellen mit örtlichen Zuständigkeiten kann auf der Internetseite des Zolls ( www.zoll.de ) abgerufen werden.
Ansprechpartner
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Frankfurt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 69 1567-1
Telefax: +49 69 1567-234
E-Mail: havs-fra@havs-fra.hessen.de
Internet
Weitere Informationen
Die Hotline ist montags bis donnerstags von 08:00 bis 15:30 Uhr und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr unter der Nummer 01802358376 (0,06 Euro/pro Anruf aus dem Festnetz im Land Hessen) errreichbar.
Hochtaunuskreis - KFZ-Zulassung, Bad Homburg v. d. Höhe
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkhaus B
Gebührenpflichtig
Parkplatz: Parkhaus A
Gebührenpflichtig
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch 07:30 – 14:30 Uhr
Donnerstag 07:30 –16:00 Uhr
Freitag 07:30 – 11:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06172 999-0
Telefax: 06172 999-9800
E-Mail: bis@hochtaunuskreis.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Girocard
Weitere Informationen
Stichwörter
Auto abmelden, Auto anmelden, KFZ Zulassungssstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Kfz-Zulassungsstelle, Zulassungsstelle KFZ
Hochtaunuskreis - KFZ-Zulassung, Außenstelle Usingen
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag – Mittwoch 7.30 – 14.30 Uhr
Donnerstag 7.30 –16.00 Uhr
Freitag 7.30 – 11.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06081 2031
E-Mail: bis@hochtaunuskreis.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Girocard
Weitere Informationen
Stichwörter
Auto abmelden, Auto anmelden, KFZ Zulassungssstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Kfz-Zulassungsstelle, Zulassungsstelle KFZ
Formulare
Die Beantragung sowohl der Beiblätter als auch der Steuervergünstigung kann formlos erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
- KraftfahrzeugsteuergesetzKeine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Die Ausstellung eines Beiblattes zur Inanspruchnahme der Kraftfahrzeugsteuerermäßigung ist kostenlos.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 26.01.2017
Stichwörter
Versorgungsamt, Behinderung, behindert, HMdF, Kfz, Schwerbehinderung, Steuervergünstigung für behinderte Menschen, Autosteuer, Steuerermäßigung, Steuervergünstigung, Steuerbefreiung, Kraftfahrzeugsteuer