örtliches Fahrzeugregister Eintragung Übermittlungssperre

    Kfz: Übermittlungssperre im Fahrzeugregister eintragen lassen

    Beschreibung

    Übermittlungssperren können auf Antrag des Betroffenen gemäß § 41 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) angeordnet werden, wenn der Betroffene glaubhaft macht, dass durch die Übermittlung der Fahrzeug- und Halterdaten seine schutzwürdigen Interessen beeinträchtigt werden.

    Übermittlungssperren dienen in erster Linie dazu, die Erteilung entsprechender Auskünfte an Privatpersonen zu unterbinden. Eine Übermittlungssperre führt jedoch nicht dazu, dass eine Verfolgung von Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr erschwert oder gar verhindert wird.

    Zuständigkeit

    In Hessen ist der Antrag ausschließlich an das Regierungspräsidium Darmstadt zu richten.

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 33.2 - Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelminenstraße 1-3

    64283 Darmstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
    Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 6151 12-8982

    Version

    Technisch geändert am 16.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hochtaunuskreis - KFZ-Zulassung, Bad Homburg v. d. Höhe

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwig-Erhard-Anlage 1-5

    61352 Bad Homburg v. d. Höhe

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkhaus B
    Gebührenpflichtig

    Parkplatz: Parkhaus A
    Gebührenpflichtig

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch 07:30 – 14:30 Uhr

    Donnerstag 07:30 –16:00 Uhr

    Freitag 07:30 – 11:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06172 999-0

    Telefax: 06172 999-9800

    E-Mail: bis@hochtaunuskreis.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Girocard

    Weitere Informationen

    Bezahlmöglichkeiten: Some(Barzahlung), Some(Electronic cash: EC- Karte mit PIN (Die EC-Karte ist der Vorgänger der girocard. Umgangssprachlich wird die girocard noch als EC-Karte bezeichnet.))

    Stichwörter

    Auto abmelden, Auto anmelden, KFZ Zulassungssstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Kfz-Zulassungsstelle, Zulassungsstelle KFZ

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass)
    • Glaubhaftmachung der schützenwerten Interessen, beispielsweise durch geeignete Nachweise über das Vorliegen einer Gefährdung

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wird eine Übermittlungssperre angeordnet, erfolgt ein entsprechender Vermerk in den Registern. Die Dauer der Sperre ist abhängig vom jeweiligen Einzelfall.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem behördlichen Zeitaufwand. Sie beträgt 12,80 Euro je angefangene Viertelstunde Arbeitszeit.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 26.10.2016

    Version

    Technisch geändert am 22.09.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de