Bauvorhaben Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

    Bauen: Ordnungswidrigkeiten

    Beschreibung

    Bei der Errichtung, Aufstellung, Änderung, Nutzungsänderung, beim Abbruch oder der Beseitigung baulicher Anlagen sind eine Vielzahl von Vorschriften zu beachten.

    Wer den baurechtlichen Vorschriften - vorsätzlich oder fahrlässig - zuwiderhandelt, handelt ordnungswidrig. Daneben enthalten viele Rechtsvorschriften des sog. Baunebenrechts eigenständige Vorschriften zu Ordnungswidrigkeiten.
    Beispielsweise handelt ordnungswidrig, wer

    • einer vollziehbaren schriftlichen Anordnung der Bauaufsichtsbehörde (zum Beispiel Einstellung von Arbeiten, Beseitigung von Anlagen) zuwiderhandelt
    • ohne die erforderliche Baugenehmigung oder abweichend davon Bauwerke (bauliche Anlagen) errichtet, ändert, benutzt oder ohne die erforderlichen Anzeigen und bautechnischen Nachweise beseitigt
    • mit der Durchführung eines von der Genehmigung freigestellten Bauvorhabens bereits vor Ablauf von 3 Wochen nach dem bestätigten Eingangsdatum der Unterlagen beginnt
    • mit den Bauarbeiten beginnt, ohne die (erforderliche) Baugenehmigung erhalten und der Bauaufsichtsbehörde die bautechnischen Nachweise und die Baubeginnsanzeige vorgelegt zu haben, des Weiteren sich den Maßnahmen der Bauüberwachung widersetzt (Aufforderungen und Anzeigepflichten)
    • die Baubeginnsanzeige nicht oder nicht fristgerecht erstattet
    • Bauprodukte mit dem Ü-Zeichen kennzeichnet, ohne dass dafür die Voraussetzungen vorliegen
    • Bauprodukte ohne Ü-Zeichen verwendet
    • Bauarten ohne allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder Zustimmung im Einzelfall anwendet
    • als Bauherr, Entwurfsverfasser, Unternehmer, Bauleiter oder als deren Vertreter seine gesetzlichen Pflichten verletzt
    • wider besseres Wissen unrichtige Angaben macht oder unrichtige Pläne oder Unterlagen vorlegt, um eine behördliche Entscheidung (zum Beispiel eine Baugenehmigung oder Beseitigungsanordnung) zu erwirken oder zu verhindern


    Es wird deshalb empfohlen, sich in Zweifelsfällen vor Durchführung einer baurechtlich relevanten Tätigkeit mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde oder der Gemeinde in Verbindung zu setzen

    Hinweise für Hochtaunuskreis: Bauaufsicht: Ordnungswidrigkeiten

    Zuständigkeit

    Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bauaufsichtsbehörde (Landkreis / Kreisfreie Stadt / Sonderstatusstadt)..

    Ansprechpartner

    Hochtaunuskreis - Bauaufsicht, Denkmalschutz und Immissionsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwig-Erhard-Anlage 1-5

    61352 Bad Homburg v. d. Höhe

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkhaus A und B
    Anzahl der Stellplätze: 106
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Landratsamt
      Linien:
      • Bus: Linie 17
      • Bus: Linie 7

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

    Kontakt

    Telefon: 06172 999-0

    Telefax: 06172 999-6399

    E-Mail: bis@hochtaunuskreis.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

    Weitere Informationen

    Bezüglich Bauvorhaben in den Städten Bad Homburg und Oberursel, die über eigene Bauaufsichtsbehörden verfügen, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Stadtverwaltung.

    Die Ansprechpartner der Bauaufsicht des Hochtaunuskreises finden Sie  hier.


    Bezahlmöglichkeiten: Some(Überweisung)

    Stichwörter

    Bauakten, Bauamt, Bauaufsicht, Bauaufsichtsamt, Bauen, Baulasten, Denkmalpflege, Denkmalschutz, Immission, Kulturdenkmal

    Version

    Technisch geändert am 03.03.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    (Bau-) Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 500.000,00 Euro geahndet werden.

    Der Erlass "Ordnungswidrigkeiten im Bauordnungsrecht" enthält Vorgaben zu Bemessung des Bußgeldes.

     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Ordnungswidrigkeit, Bauen ohne Baugenehmigung, Geldbuße, Bauaufsicht, Bußgeld, Owi

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de