Reisepass Meldung wegen Verlust

    Reisepass: Verlustanzeige

    Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.

    Beschreibung

    Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeamt/Passamt Fachdienst 2.1

    Adresse

    Hausanschrift

    Herrngasse 3

    65468 Trebur

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 1

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon: 06147 208-0

    Telefax: 06147 3969

    E-Mail: ema@trebur.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Trebur

    Adresse

    Hausanschrift

    Herrngasse 3

    65468 Trebur

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 1

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag, Dienstag 14:00 bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06147 208-0

    Telefax: 06147 3969

    E-Mail: gemeinde@trebur.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass"  ausgestellt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Reisepass Verlust, Reisepass, Ausweis, Pass

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de