Lagerfeuer GenehmigungOnline erledigen

    Lagerfeuer Genehmigung beantragen

    Wenn Sie ein Lagerfeuer auf öffentlichen Straßen oder Plätzen machen wollen, brauchen Sie eine Genehmigung. 

    Beschreibung

    Möchten Sie öffentlich im Stadt- oder Gemeindegebiet ein Lagerfeuer etwa zur Brauchtumspflege oder als Leucht- oder Höhenfeuer entfachen, dann müssen Sie dies beantragen. Hierfür erhalten Sie von der zuständigen Stelle eine Genehmigung.

    Online-Dienst

    Brauchtumsfeuer / Lagerfeuer

    ID: L100001_390365992

    Beschreibung

    Mit diesem Antrag kann die Anmeldung eines Brauchtumsfeuers beantragt werden. Nach dem Jahreswechsel werden vielerorts in Hessen wieder Weihnachtsbäume im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen verbrannt werden. Um Klarheit für die Städte und Gemeinden bei den Anforderungen zur Anzeige, Durchführung und Gefahrenabwehr von so genannten "Brauchtumsfeuern" zu schaffen haben das hessische Innenministerium und Umweltministerium eine Orientierungshilfe herausgegeben.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt | Fachdienst 2 . 1 Sicherheit, Ordnung und Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Herrngasse 3

    65468 Trebur

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag, Dienstag 14:00 bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06147 208-0

    E-Mail: ordnungsamt@trebur.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Antragsunterlagen inkl. Angaben zu: 

    • zur antragstellenden (verantwortlichen) Person 
    • zum Ort, zur Zeit und zur Art des Lagerfeuers 

    Fristen

    Die Genehmigung muss vor dem Stattfinden des Lagerfeuers vorliegen. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Koch- und Grillfeuer bis zu einer bestimmten Größe dürfen oftmals auch ohne eine Genehmigung betrieben werden. Achten Sie aber in jedem Fall darauf, dass Dritte nicht durch Rauch oder Gerüche belästigt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Osterfeuer, Lagerfeuer, Brauchtumsfeuer, Höhenfeuer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English