Reisepass; Ausstellung express (Expresspass)
Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt in der Regel mindestens 2 Wochen. Sofern Sie kurzfristig einen Reisepass benötigen, können Sie den Reisepass in einem Expressverfahren beantragen.
Beschreibung
In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Den Reisepass müssen Sie persönlich beim Bürgeramt (Passbehörde der Gemeinde) beantragen. Örtlich zuständig ist die Passbehörde der Gemeinde, in deren Bezirk Sie für Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen für Ihre Hauptwohnung, gemeldet sind. Sie können den Reisepass auch bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde beantragen, wenn von Ihnen hierfür ein wichtiger Grund dargelegt wird; es fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an.
Falls Sie den Reisepass dringend benötigen, können Sie diesen in einem Express-Verfahren bei dem Bürgeramt beantragen. Dann ist Ihr neuer Reisepass schneller fertig. Dafür müssen Sie mehr bezahlen. Der normale Reisepass hat 32 Seiten. Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Beide Varianten können auch im Express-Verfahren beantragt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Passbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadtbüro Innenstadt
Beschreibung
Die Dienststellen und Einrichtungen der Stadtverwaltung können aufgrund der Vorkehrungen gegen das Corona-Virus nur nach vorheriger Terminvergabe aufgesucht werden. Nur in einem dringenden Bedarfsfall wird danach ein persönlicher Termin vergeben.
Im dringenden Fall bitte unter der E-Mail-Adresse buergerservice@ruesselsheim.de unter Angabe des Anliegen und der Rückrufnummer mit uns Kontakt aufnehmen. Wir melden uns umgehend telefonisch bei Ihnen.
Das Stadtbüro ist telefonisch unter 06142 83-2900 zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr.
Sie erhalten außerdem:
- Auskünfte aus dem Melderegister
- Berechtigungsausweise zur Inanspruchnahme ermäßigter städtischer Leistungen (Rüsselsheim Pass)
Informationsfaltblatt (PDF) - Lebensbescheinigungen
- Meldebescheinigungen
- Untersuchungsberechtigungsscheine
Wir nehmen entgegen
- Bankeinzugsermächtigungen für die Verwaltung
- Fundsachen
- Steuer- und Abgabenerklärungen für die Verwaltung
Sie können beantragen:
- Auskunftssperren
- Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister
- Baumfällungen
- Beseitigung (Verbrennen) von pflanzlichen Abfällen
- Führungszeugnisse
- Wohnberechtigungsscheine
- Wohngeld / Lastenzuschuss
- Parkberechtigungen für außergewöhnlich Gehbehinderte / Blinde
Sie erhalten Antragsformulare für:
- Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren
- Ehrenamtskarte
- Elterngeld
- Erteilung einer Fahrerlaubnis
- Einkommensteuererklärungen und Lohnsteuerjahresausgleich
- Diverse Anlagen zur Steuererklärung
- Leistung für Bildung und Teilhabe
- Schwerbehindertenanträge für das Versorgungsamt
Adresse
Hausanschrift
Frankfurter Straße 9
65428 Rüsselsheim am Main
(Gebäude liegt dem Rathaus gegenüber.)
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Mainvorland
Anzahl der Stellplätze: 200
Gebührenpflichtig
Behindertenparkplatz: 1 Parkplatz an der Mainstraße, 4 an der Faulbruchstraße, 5 auf dem Landungsplatz
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Parkhaus Löwenplatz
Anzahl der Stellplätze: 4
Gebührenpflichtig
Parkplatz: Prakhaus Löwenplatz
Anzahl der Stellplätze: 348
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Marktplatz
Linien:- Bus: Linie 1, 6, 11, 31, 32, 41, 42, 51, 52, 72
- Bus: Linie Spätlinien: 70, 71
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06142 83-2940
Telefax: 06142 83-2949
E-Mail: buergerservice@ruesselsheim.de
Internet
Bankverbindung
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
IBAN: DE30 5019 0000 4602 4105 82
BIC: FFVBDEFF
Bankinstitut: Frankfurter Volksbank Rhein-Main eG
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
IBAN: DE54 5001 0060 0064 1356 09
BIC: PBNKDEFF
Bankinstitut: Postbank Frankfurt
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
IBAN: DE66 5085 2553 0001 0000 09
BIC: HELADEF1GRG
Bankinstitut: Kreissparkasse Groß-Gerau
Stichwörter
Stadtbüro
Stadtbüro Dicker Busch
Beschreibung
Die Dienststellen und Einrichtungen der Stadtverwaltung können aufgrund der Vorkehrungen gegen das Corona-Virus nur nach vorheriger Terminvergabe aufgesucht werden. Nur in einem dringenden Bedarfsfall wird danach ein persönlicher Termin vergeben.
Im dringenden Fall bitte unter der E-Mail-Adresse buergerservice@ruesselsheim.de unter Angabe des Anliegen und der Rückrufnummer mit uns Kontakt aufnehmen. Wir melden uns umgehend telefonisch bei Ihnen.
Das Stadtbüro ist telefonisch unter 06142 83-2900 zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr.
Sie erhalten außerdem:
- Auskünfte aus dem Melderegister
- Berechtigungsausweise zur Inanspruchnahme ermäßigter städtischer Leistungen (Rüsselsheim Pass)
Informationsfaltblatt (PDF) - Lebensbescheinigungen
- Meldebescheinigungen
- Untersuchungsberechtigungsscheine
Wir nehmen entgegen
- Bankeinzugsermächtigungen für die Verwaltung
- Fundsachen
- Steuer- und Abgabenerklärungen für die Verwaltung
Sie können beantragen:
- Auskunftssperren
- Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister
- Baumfällungen
- Beseitigung (Verbrennen) von pflanzlichen Abfällen
- Führungszeugnisse
- Wohnberechtigungsscheine
- Wohngeld / Lastenzuschuss
- Parkberechtigungen für außergewöhnlich Gehbehinderte / Blinde
Sie erhalten Antragsformulare für:
- Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren
- Ehrenamtskarte
- Elterngeld
- Erteilung einer Fahrerlaubnis
- Einkommensteuererklärungen und Lohnsteuerjahresausgleich
- Diverse Anlagen zur Steuererklärung
- Leistung für Bildung und Teilhabe
- Schwerbehindertenanträge für das Versorgungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Telefon: 06142 83-2900
Telefax: 06142 83-2929
E-Mail: buergerservice@ruesselsheim.de
Internet
Bankverbindung
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
IBAN: DE30 5019 0000 4602 4105 82
BIC: FFVBDEFF
Bankinstitut: Frankfurter Volksbank Rhein-Main eG
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
IBAN: DE54 5001 0060 0064 1356 09
BIC: PBNKDEFF
Bankinstitut: Postbank Frankfurt
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
IBAN: DE66 5085 2553 0001 0000 09
BIC: HELADEF1GRG
Bankinstitut: Kreissparkasse Groß-Gerau
Stichwörter
Stadtbüro
erforderliche Unterlagen
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder der Personalausweis und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
- Ein aktuelles biometrisches Passfoto, im Passformat (45x35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand. Das Lichtbild hat den Lichtbildanforderungen der Passverordnung (PassV) zu entsprechen.
Formulare
- Formulare: keine
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
-
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 6 Absatz 1 Paßgesetz (PaßG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 1 Passverordnung (PassV):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 15 Passverordnung (PassV):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Anlage 8 Passverordnung (PassV):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Den Antrag für einen Express-Reisepass können Sie nur vor Ort im Bürgeramt stellen. Das können nur Sie persönlich machen. Der Antrag wird vom Behördenpersonal ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke zur Speicherung im Chip des Passes abgenommen (in der Regel flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).
Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei GmbH hergestellt und an die Behörde verschickt. Sie können den Reisepass dann in der Behörde abholen.
Fristen
Gültigkeitsdauer:
- bis 24 Jahre: 6 Jahre
- ab 24 Jahre: 10 Jahre
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb von 3 Werktagen, wenn der Antrag am ersten dieser Werktage bis 10:00 Uhr beim Passproduzenten eingeht (es zählen Mo. - Fr., ohne Feiertage und Betriebsschließungstage am Sitz des Passproduzenten).
Kosten
Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres:
- für einen Reisepass mit 32 Seiten im Expressverfahren : 69,50 EUR (EUR 37,50 + EUR 32,00)
- für einen Reisepass mit 48 Seiten im Expressverfahren: 91,50 EUR (EUR 37,50 + EUR 22,00 + EUR 32,00)
Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres:
- für einen Reisepass mit 32 Seiten im Expressverfahren : 92,00 EUR (EUR 60,00 + EUR 32,00)
- für einen für einen Reisepass mit 48 Seiten im Expressverfahren: 114,00 EUR (EUR 60,00 + EUR 22,00 + EUR 32,00)
Die Gebühren verdoppeln sich, wenn
- die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
- Sie die Ausstellung nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere ausführliche Informationen zum Thema "Reisepass" erhalten Sie auch im Internetangebot des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
- Bundesministeriums des Innern und für Heimat - Beantragung eines Reisepasses:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 03.11.2022
Stichwörter
Reisepass ungültig, Reisepass mit beschleunigter Abholzeit, verreisen, Reisepass, Reisepass, Auslandsreise, Ausweis, Reisepass beantragen, Einreisebestimmung des Reiselande, Passangelegenheiten, Reisepass im Expressverfahren, Pass, Urlaub, Ferien, dringend, abgelaufen, Deutscher, Identifikation, Ausland, Reiseausweis