Wohngeld Änderung
Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Höhe Ihres Wohngelds verändern. Hier erfahren Sie, wann dies der Fall ist.
Beschreibung
Sie haben gegenüber der Behörde eine Mitteilungspflicht,
- wenn sich die Miete/ Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 15 Prozent verringert,
- wenn das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt,
- wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert,
- wenn der gesamte Haushalt umzieht,
- wenn ein oder mehrere Haushaltsmitglieder Transferleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung) beantragen oder beziehen,
- beim Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes (Meldung durch die Erben oder Betreuer).
Die Änderungen können zu einer Verringerung oder gegebenenfalls zu einem vollständigen Wegfall des Wohngelds führen.
Online-Dienste
Lastenzuschuss Erhöhungsantrag
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
Lastenzuschuss Weiterleistungsantrag
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
Mietzuschuss Weiterleistungsantrag
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Wohngeldbehörde.
Ansprechpartner
Wohnen
Beschreibung
Dienstleistungen
- Fehlbelegungsabgabe
- Wohnberechtigungen
- Wohngeldbehörde
Adresse
Hausanschrift
Ferdinand-Stuttmann-Straße 11
65428 Rüsselsheim am Main
((barrierefreier Zugang über Rheinstraße 3))
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Ferdinand-Stuttmann-Straße
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Südseite
Linien:- Bus: Linie 22, 24, 61, 67
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
(barrierefreier Zugang über Rheinstraße 3)
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06142 83-2840
E-Mail: Wohnungswesen@ruesselsheim.de
E-Mail: Wohngeld@ruesselsheim.de
E-Mail: Fehlbelegung@ruesselsheim.de
E-Mail: Wohnberechtigung@ruesselsheim.de
Kontaktperson
Christian Mayer
Telefon Festnetz: 06142 83-2230
E-Mail: christian.mayer@ruesselsheim.de
Melanie Belisario
Telefon Festnetz: 06142 83-2840
Internet
Stichwörter
Wohnberechtigungsschein, Wohngeld, Wohngeldbehörde
erforderliche Unterlagen
- Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)
- Kontoauszüge, aus denen die Höhe der momentanen Miete erkennbar ist
- Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie Eigentümer sind
- Nachweis über den Bezug von Transferleistungen, falls Sie diese erhalten (Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
Voraussetzungen
In folgenden Fällen verringert sich das bewilligte Wohngeld oder fällt weg:
- Erhöhung des Gesamteinkommens um mehr als 15 %,
- Verringerung der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung um mehr als 15 %,
- Verringerung der Zahl der Haushaltsmitglieder.
Der Wohngeldanspruch fällt ebenfalls weg bei:
- Umzug des gesamten Haushalts,
- Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes,
- Bezug von Transferleistungen (z. B. Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung),
- zweckwidriger Verwendung von Wohngeld.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Teilen Sie Änderungen, die zu einer Verringerung und zu einem Wegfall des Wohngeldes führen können, Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde unverzüglich mit. Die Wohngeldbehörde prüft anschließend, ob und wie sich die Änderungen auf Ihren Wohngeldanspruch auswirken, und informiert Sie über das Ergebnis. Überzahltes Wohngeld wird zurückgefordert.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind deshalb verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 12.05.2023
Stichwörter
Wohngeldhöhe, Eigentumswohnung, Sozialhilfe, Wohngeldbescheid, Wohngeldminderung, Wohngelderhöhung, Wohngeldangelegenheiten, Mietzuschuss, Eigenheim, Wohngeldbetrag, Wohnung, Lastenzuschuss