Anzeige des Gewerbebetriebs eines Pfandleihers

    Pfandleih- oder Pfandvermittlerbetrieb (Anzeige)

    Beschreibung

    Wenn Sie mit dem Betrieb eines Pfandleih- oder Pfandvermittlergewerbes beginnen, haben Sie anzuzeigen, welche Räume Sie für den Gewerbebetrieb nutzen. Gleiches gilt beim Wechsel der genutzten Räume für die genannten Gewerbebetriebe.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die jeweilige Stadt / Gemeinde (Ordnungsamt).

    Ansprechpartner

    Gewerbe und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwig-Dörfler-Allee 4

    65428 Rüsselsheim am Main

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Ludwig-Dörfler-Alee
    Anzahl der Stellplätze: 49
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Parkschule
      Linien:
      • Bus: Linie 1, 31, 32, 51, 52, 70, 72

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

    Mittwoch geschlossen

    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06142 83-2458

    Telefax: 06142 83-2401

    E-Mail: ordnungsamt@ruesselsheim.de

    E-Mail: gefahrgut@ruesselsheim.de

    E-Mail: gewerbewesen@ruesselsheim.de

    E-Mail: bussgeldstelle@ruesselsheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    IBAN: DE30 5019 0000 4602 4105 82

    BIC: FFVBDEFF

    Bankinstitut: Frankfurter Volksbank Rhein-Main eG

    Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    IBAN: DE54 5001 0060 0064 1356 09

    BIC: PBNKDEFF

    Bankinstitut: Postbank Frankfurt

    Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    IBAN: DE66 5085 2553 0001 0000 09

    BIC: HELADEF1GRG

    Bankinstitut: Kreissparkasse Groß-Gerau

    Stichwörter

    Gewerbewesen

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Formlose Mitteilung, ggf. mit Kopie des Grundrisses ist ausreichend. Bitte nehmen Sie Bezug auf Ihren Erlaubnisbescheid und nennen Sie das Entscheidungsdatum sowie das behördliche Aktenzeichen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Pfänder, Pfandsache, Pfandleihanstalt, Kredit, Pfandleiher, Leihhaus, Pfandvermittler, Pfandleihe, Pfandsachen, Pfandgläubiger, Pfandhaus

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de