Bestattung AnmeldungOnline erledigen

    Bestattung

    Beschreibung

    Bei einem Todesfall haben Sie als Angehöriger die Pflicht, umgehend eine Ärztin/einen Arzt zu verständigen, der die Leichenschau durchführt und den Leichenschauschein ausstellt. Der Ärztin oder dem Arzt müssen Sie das Betreten von Grundstücken und Räumen zur Durchführung der Leichenschau gestatten. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wird insoweit eingeschränkt.

    Der Todesfall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Ortes, in dem der Tod eingetreten ist, anzuzeigen. Dabei ist der nichtvertrauliche Teil des Leichenschauscheines abzugeben (siehe auch Sterbeurkunde). Als Angehöriger haben Sie die Bestattung zu veranlassen, die frühestens 48 Stunden und nicht später als 96 Stunden nach Eintritt des Todes stattfinden soll. Es gibt die Möglichkeit der Erd-, Feuer- oder Seebestattung. Die Bestattungsart richtet sich nach dem Willen der verstorbenen Person. Ist der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, bestimmen Sie als Angehöriger die Bestattungsart.

    Sorgepflichtige Angehörige
    Sorgepflichtige Angehörige sind der Ehegatte oder der Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel und Geschwister, Adoptiveltern und -kinder.

    Online-Dienste

    Bestattung

    ID: L100001_399301004

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Nutzungsrecht

    ID: L100001_399301027

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    • Für die Durchführung der Leichenschau an eine Ärztin/einen Arzt.
    • Für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt.
    • Für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll.
    • Für die Überführung vom Sterbeort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.

    Wichtiger Hinweis

    Im Allgemeinen beauftragen die Angehörigen ein Bestattungsunternehmen mit der Durchführung der Bestattung. Dieses kann auch die Sterbeanzeige beim Standesamt sowie die weiteren Behördengänge für Sie erledigen.

    Ansprechpartner

    Friedhofsverwaltung

    Beschreibung

    Dienstleistungen

    • Beratung in allen Friedhofsangelegenheiten
    • Bestattungen und Trauerfeierlichkeiten
    • Grabarten
    • Friedhöfe in Rüsselsheim
    • Standsicherheitskontrolle der Grabmale

    Weitere Informationen

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedhof am Waldweg

    6542 Rüsselsheim am Main

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Freidhof
    Anzahl der Stellplätze: 56
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Friedhof am Waldweg
      Linien:
      • Bus: Linie Linien: 51, 52, 70

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten der Friedhofsverwaltung

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr

    Dienstag 13:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr

    Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr

    Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
     

    Öffnungszeiten der Friedhöfe

    1. April bis 31. August:  7 Uhr bis 20 Uhr 

    1. September bis zum 31. März:  7 Uhr bis Anbruch der Dunkelheit

    Kontakt

    Telefon: 06142 505092

    Telefax: 06142 505053

    E-Mail: friedhof@ruesselsheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Stichwörter

    Friedhof, Friedhofsamt, Friedhofsverwaltung, Friedhofswesen

    Version

    Technisch geändert am 25.07.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Standesamt

    Beschreibung

    Das Standesamt ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung für den Bürger- und Publikumsverkehr geöffnet. Hierfür nehmen Sie bitte telefonisch oder bevorzugt per Mail Kontakt mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter*in auf. 

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 4

    65428 Rüsselsheim am Main

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: 1 Parkplatz an der Mainstraße, 4 an der Faulbruchstraße, 5 auf dem Landungsplatz
    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Landungsplatz
    Anzahl der Stellplätze: 200
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Marktplatz
      Linien:
      • Bus: Linie 1, 6, 11, 31, 32, 41, 42, 51, 52, 72
      • Bus: Linie Spätlinien: 70, 71

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

    Kontakt

    Telefon: 06142 83-2726

    Telefax: 06142 83-2729

    E-Mail: standesamt@ruesselsheim.de

    Internet

    Bankverbindung

    Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    IBAN: DE30 5019 0000 4602 4105 82

    BIC: FFVBDEFF

    Bankinstitut: Frankfurter Volksbank Rhein-Main eG

    Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    IBAN: DE54 5001 0060 0064 1356 09

    BIC: PBNKDEFF

    Bankinstitut: Postbank Frankfurt

    Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    IBAN: DE66 5085 2553 0001 0000 09

    BIC: HELADEF1GRG

    Bankinstitut: Kreissparkasse Groß-Gerau

    Stichwörter

    Ortsgericht, Standesamt

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Prüfung der Zulässigkeit einer Bestattung fällt eine Rahmengebühr zwischen 12,00 Euro und 48,00 Euro an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.01.2017

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Stichwörter

    Bestatter, Beisetzung, Bestattungen, Todesfall, Tod, Begräbnis, Beerdigung, Bestattung, Sterben, Verstorben

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de