Wohngeld FeststellungOnline erledigen

    Wohngeld

    Beschreibung

    Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.

    Achtung:
    Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.

    Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.

    Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.

    Online-Dienste

    Lastenzuschuss Erhöhungsantrag

    ID: L100001_394783961

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Lastenzuschuss Weiterleistungsantrag

    ID: L100001_393185335

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Mietzuschuss Erhöhungsantrag

    ID: L100001_394783960

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Mietzuschuss Weiterleistungsantrag

    ID: L100001_393185334

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Wohngeld Lastenzuschuss Erstantrag

    ID: L100001_390995407

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    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Wohngeld Mietzuschuss Erstantrag

    ID: L100001_390995406

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An die Wohngeldstelle Ihrer Kreisfreien Stadt oder Ihres Landkreises. In den Städten Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau, Marburg, Rüsselsheim und Wetzlar wenden Sie sich bitte anstatt an den Landkreis an die Wohngeldstelle vor Ort.

    Eine Liste der Wohngeldstellen in Hessen erhalten Sie als Download (pdf) auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Dort finden Sie auch den Link zu einem (unverbindlichen) Online-Wohngeldrechner.

    • Wohngeld
      (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen)

    Ansprechpartner

    Fachbereich Soziales und Gesundheit

    Beschreibung

    Dienstleistungen

    • Behindertenbeauftragter
    • Fachstelle Soziales und Sozialplanung
    • Fehlbelegungsabgabe
    • Obdachlosenbehörde
    • Wohnberechtigungen
    • Wohngeldbehörde
    • Asylbewerberbetreuunng
    • Ehrenamtlicher Behindertenbeauftragter
    • Haus der Senioren

    Adresse

    Hausanschrift

    Ferdinand-Stuttmann-Straße 11

    65428 Rüsselsheim am Main

    ((barrierefreier Zugang über Rheinstraße 3))

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Ferdinand-Stuttmann-Straße
    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Südseite
      Linien:
      • Bus: Linie 22, 24, 61, 67

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    (barrierefreier Zugang über Rheinstraße 3)

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06142 83-2131

    Telefax: 06142 83-2048

    E-Mail: christian.mayer@ruesselsheim.de

    Internet

    Bankverbindung

    Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    IBAN: DE30 5019 0000 4602 4105 82

    BIC: FFVBDEFF

    Bankinstitut: Frankfurter Volksbank Rhein-Main eG

    Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    IBAN: DE54 5001 0060 0064 1356 09

    BIC: PBNKDEFF

    Bankinstitut: Postbank Frankfurt

    Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    IBAN: DE66 5085 2553 0001 0000 09

    BIC: HELADEF1GRG

    Bankinstitut: Kreissparkasse Groß-Gerau

    Stichwörter

    Sozialarbeit, Soziale Dienste, Soziales

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Wohnen

    Beschreibung

    Dienstleistungen

    • Fehlbelegungsabgabe
    • Wohnberechtigungen
    • Wohngeldbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Ferdinand-Stuttmann-Straße 11

    65428 Rüsselsheim am Main

    ((barrierefreier Zugang über Rheinstraße 3))

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Ferdinand-Stuttmann-Straße
    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Südseite
      Linien:
      • Bus: Linie 22, 24, 61, 67

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    (barrierefreier Zugang über Rheinstraße 3)

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06142 83-2840

    E-Mail: Wohnungswesen@ruesselsheim.de

    E-Mail: Wohngeld@ruesselsheim.de

    E-Mail: Fehlbelegung@ruesselsheim.de

    E-Mail: Wohnberechtigung@ruesselsheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Stichwörter

    Wohnberechtigungsschein, Wohngeld, Wohngeldbehörde

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Soziales und Gesundheit

    Beschreibung

    Dienstleistungen

    • Fachstelle Soziales und Sozialplanung
    • Fehlbelegungsabgabe
    • Frühe Hilfen
    • Obdachlosenbehörde
    • Wohnberechtigungen
    • Wohngeldbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Ferdinand-Stuttmann-Straße 11

    65428 Rüsselsheim am Main

    ((barrierefreier Zugang über Rheinstraße 3))

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Ferdinand-Stuttmann-Straße
    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Südseite
      Linien:
      • Bus: Linie 22, 24, 61, 67

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    (barrierefreier Zugang über Rheinstraße 3)

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06142 83-2230

    E-Mail: christian.mayer@ruesselsheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    IBAN: DE30 5019 0000 4602 4105 82

    BIC: FFVBDEFF

    Bankinstitut: Frankfurter Volksbank Rhein-Main eG

    Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    IBAN: DE54 5001 0060 0064 1356 09

    BIC: PBNKDEFF

    Bankinstitut: Postbank Frankfurt

    Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    IBAN: DE66 5085 2553 0001 0000 09

    BIC: HELADEF1GRG

    Bankinstitut: Kreissparkasse Groß-Gerau

    Stichwörter

    Soziales

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Wohngeldbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Seipp-Straße 4

    64521 Groß-Gerau

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit
    Wohngeldbehörde:

    montags, dienstags, donnerstags
    und freitags von 8.00 - 12.00 Uhr
    mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr

    Die Wohngeldbehörde ist bis auf
    weiteres für den Publikumsverkehr
    geschlossen
    .

    Kontakt

    Telefon: 06152 989-555(Herr Schindler)

    Telefax: 06152 989-507

    E-Mail: wohnungswesen@kreisgg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Landkreis Groß-Gerau - Soziale Sicherung

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Seipp-Straße 4

    64521 Groß-Gerau

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

    Kontakt

    Telefon: 06152 989-638(Asyl und Zuwanderung)

    Telefon: 06152 989-685(BAFöG)

    Telefon: 06152 989-386(Besondere Soziale Hilfen)

    Telefon: 06152 989-767(Eingliederungshilfe)

    Telefon: 06152 989-463(Pflegestützpunkt)

    Telefon: 06152 989-321(Bedarfsermittlung und Sozialberatung)

    Telefon: 06152 989-47184056(Sozialplanung)

    E-Mail: Sozialdienst-asyl@kreisgg.de(Asyl und Zuwanderung)

    E-Mail: bafoeg@kreisgg.de(BAFöG)

    E-Mail: altenhilfe@kreisgg.de(Besondere Soziale Hilfen)

    E-Mail: sd@kreisgg.de(Eingliederungshilfe)

    E-Mail: pflegestuetzpunkt@kreisgg.de(Pflegestützpunkt)

    E-Mail: sd@kreisgg.de(Bedarfsermittlung und Sozialberatung)

    E-Mail: sozialplanung@kreisgg.de(Sozialplanung)

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Antragsformulare sowie Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung erhalten Sie bei Ihrer Wohngeldstelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen erhalten Sie in der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter "Wohngeld" veröffentlichten Internetseite.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 10.07.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wohngeldbescheid, Wohngeldhöhe, Wohngeld, Wohnbeihilfe, Wohngeldgesetz, Wohnungsamt, Mietzuschuss, Wohnung, Wohngeldstelle

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Metainformation