Schülerbeförderung DurchführungOnline erledigen

    Schülerbeförderung

    Beschreibung

    Träger der Schülerbeförderung sind die Gemeinden, die Schulträger sind, d. h. die Kreisfreien Städte und die Landkreise. Sie sind für die in ihrem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler zuständig.

    Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten haben die Schülerinnen und Schüler der Grundschule sowie der Mittelstufe (Sekundarstufe I.); hierzu zählt in der Regel auch das erste Jahr der Berufsschule (Grundstufe). Schüler und Schülerinnen der Oberstufe (Sekundarstufe II.) haben keinen Anspruch auf Schülerbeförderung.

    Eine Kostenübernahme für die Schülerbeförderung kommt erst bei einer Mindestlänge des Schulwegs in Betracht: Der Schulweg der Grundschülerinnen und -schüler muss über 2 Kilometer lang sein, bei Schülerinnen und Schülern ab der Jahrgangsstufe 5 muss dieser eine Länge von über 3 Kilometer haben. Nur wenn der Schulweg eine besondere Gefährdung darstellt oder die Schülerin oder der Schüler behindert ist, kann auch eine Kostenerstattung für eine kürzere Wegstrecke erfolgen.

    In der Regel hat der Schulträger die Schülerbeförderung über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) abzuwickeln.

    Erstattet werden die Kosten für den Weg von der Wohnung zur zuständigen Schule. Für die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen werden die Kosten für den Schulweg zur nächstgelegenen Schule, an welcher der gewünschte Abschluss am Ende der Mittelstufe erreicht werden kann, erstattet. Entscheiden sich die Eltern für den Besuch einer anderen als der zuständigen bzw. nächstgelegenen Schule, so werden maximal die Kosten erstattet, die beim Besuch der zuständigen bzw. nächstgelegenen Schule entstanden wären.

    Online-Dienste

    Antrag auf Übernahme der Beförderungskosten nach §161 HSchG

    ID: L100001_377572593

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Beförderungskosten Betriebspraktikum

    ID: L100001_390886847

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Erstattungsantrag

    ID: L100001_377610614

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    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Freigestellter Schülerverkehr

    ID: L100001_383803196

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Schülerticket Hessen

    ID: L100001_377610615

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    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An den kommunalen Schulträger (in der Regel ist dies der Landkreis bzw. die Stadt).

    Ansprechpartner

    Schulservice

    Beschreibung

    Raumvermietung

    Schülerbeförderung und Schülerfahrtkostenerstattung, Schulzeitkarten

    Bau- und Sanierungsmaßnahmen Schulen

    Personalangelegenheiten Schulservice/ Schulen

    Adresse

    Hausanschrift

    Ferdinand-Stuttman-Straße 15

    65428 Rüsselsheim am Main

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Am Bahnhof
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Tiefgarage Ferdinand-Stuttmann-Straße
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Ferdinand-Stuttmann-Straße
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Ferdinand-Stuttmann-Straße
    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Bahnof
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 11, 16, 31, 32, 41,42, 51, 52, AST 70, AST 71
    • Haltestelle: Haltestelle Bahnhof Südseite
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 22, 24, 46, 61, 67

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06142 83-2711

    Telefax: 06142 83-2748

    E-Mail: monika.alabowitz@ruesselsheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    IBAN: DE30 5019 0000 4602 4105 82

    BIC: FFVBDEFF

    Bankinstitut: Frankfurter Volksbank Rhein-Main eG

    Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    IBAN: DE54 5001 0060 0064 1356 09

    BIC: PBNKDEFF

    Bankinstitut: Postbank Frankfurt

    Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    IBAN: DE66 5085 2553 0001 0000 09

    BIC: HELADEF1GRG

    Bankinstitut: Kreissparkasse Groß-Gerau

    Stichwörter

    Bau- und Sanierungsmaßnahmen an Schulen und Kindertagesstätten, Schülerbeförderung, Schülerfahrtkostenerstattung

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Landkreis Groß-Gerau - Bildung und Schule

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Seipp.Str. 15

    64521 Groß-Gerau

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

    Kontakt

    Telefon: 06152 989-142(Geschäftsstellle)

    Telefon: 06152 989-694(Schulverwaltung)

    Telefon: 06152 989-408(Schülerbeförderung)

    Telefon: 06152 989-816(Jugendberufshilfe)

    Telefon: 06152 989-603(Schulsozialarbeit)

    Telefon: 06152 989-849(Ganztag)

    Telefon: 06152 989-450(Kreisjugendförderung)

    Telefon: 06152 989-449(Jugendbildungswerk)

    Telefon: 06152 989-374(Regionale Bildungsplanung)

    Telefax: 06152 989-99142(Geschäftsstelle)

    Telefax: 06152 989-99408(Schülerbeförderung)

    Telefax: 06152 989-99150(Jugendbildungswerk)

    E-Mail: bildungundschule@kreisgg.de(Geschäftsstelle)

    E-Mail: schulverwaltung@kreisgg.de(Schulverwaltung)

    E-Mail: schuelerbefoerderung@kreisgg.de(Schülerbeförderung)

    E-Mail: jugendberufshilfe@kreisgg.de(Jugendberufshilfe)

    E-Mail: schulsozialarbeit@kreisgg.de(Schulsozialarbeit)

    E-Mail: ganztagsschule@kreisgg.de(Ganztag)

    E-Mail: jf@kreisgg.de(Kreisjugendförderung)

    E-Mail: jbw@kreisgg.de(Jugendbildungswerk)

    E-Mail: bildungsplanung@kreisgg.de(Regionale Bildungsplanung)

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.05.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Kultusministerium am 23.08.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Fahrtkostenerstattung, Schulweg, Schülerbeförderung, Schülerzeitkarten, Schülerfahrtkosten, HKM

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de