Schülerbeförderung
Beschreibung
Träger der Schülerbeförderung sind die Gemeinden, die Schulträger sind, d. h. die Kreisfreien Städte und die Landkreise. Sie sind für die in ihrem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler zuständig.
Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten haben die Schülerinnen und Schüler der Grundschule sowie der Mittelstufe (Sekundarstufe I.); hierzu zählt in der Regel auch das erste Jahr der Berufsschule (Grundstufe). Schüler und Schülerinnen der Oberstufe (Sekundarstufe II.) haben keinen Anspruch auf Schülerbeförderung.
Eine Kostenübernahme für die Schülerbeförderung kommt erst bei einer Mindestlänge des Schulwegs in Betracht: Der Schulweg der Grundschülerinnen und -schüler muss über 2 Kilometer lang sein, bei Schülerinnen und Schülern ab der Jahrgangsstufe 5 muss dieser eine Länge von über 3 Kilometer haben. Nur wenn der Schulweg eine besondere Gefährdung darstellt oder die Schülerin oder der Schüler behindert ist, kann auch eine Kostenerstattung für eine kürzere Wegstrecke erfolgen.
In der Regel hat der Schulträger die Schülerbeförderung über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) abzuwickeln.
Erstattet werden die Kosten für den Weg von der Wohnung zur zuständigen Schule. Für die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen werden die Kosten für den Schulweg zur nächstgelegenen Schule, an welcher der gewünschte Abschluss am Ende der Mittelstufe erreicht werden kann, erstattet. Entscheiden sich die Eltern für den Besuch einer anderen als der zuständigen bzw. nächstgelegenen Schule, so werden maximal die Kosten erstattet, die beim Besuch der zuständigen bzw. nächstgelegenen Schule entstanden wären.
Online-Dienste
Antrag auf Übernahme der Beförderungskosten nach §161 HSchG
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
Beförderungskosten Betriebspraktikum
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
Zuständigkeit
An den kommunalen Schulträger (in der Regel ist dies der Landkreis bzw. die Stadt).
Ansprechpartner
Schulservice
Beschreibung
Raumvermietung
Schülerbeförderung und Schülerfahrtkostenerstattung, Schulzeitkarten
Bau- und Sanierungsmaßnahmen Schulen
Personalangelegenheiten Schulservice/ Schulen
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Am Bahnhof
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Tiefgarage Ferdinand-Stuttmann-Straße
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Ferdinand-Stuttmann-Straße
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Ferdinand-Stuttmann-Straße
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Bahnof
Linien:- Bus: Linie Linie 11, 16, 31, 32, 41,42, 51, 52, AST 70, AST 71
- Haltestelle: Haltestelle Bahnhof Südseite
Linien:- Bus: Linie Linie 22, 24, 46, 61, 67
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06142 83-2711
Telefax: 06142 83-2748
E-Mail: monika.alabowitz@ruesselsheim.de
Kontaktperson
Monika Glotzbach
Monika Alabowitz
Jutta Wiemann
Katja Heumann
Simon Orthmann
Hausanschrift
Fax: 06142 83-2748
Telefon Festnetz: 06142 83-2286
E-Mail: simon.orthmann@ruesselsheim.de
Esther Jorde
Internet
Bankverbindung
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
IBAN: DE30 5019 0000 4602 4105 82
BIC: FFVBDEFF
Bankinstitut: Frankfurter Volksbank Rhein-Main eG
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
IBAN: DE54 5001 0060 0064 1356 09
BIC: PBNKDEFF
Bankinstitut: Postbank Frankfurt
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
IBAN: DE66 5085 2553 0001 0000 09
BIC: HELADEF1GRG
Bankinstitut: Kreissparkasse Groß-Gerau
Stichwörter
Bau- und Sanierungsmaßnahmen an Schulen und Kindertagesstätten, Schülerbeförderung, Schülerfahrtkostenerstattung
Landkreis Groß-Gerau - Bildung und Schule
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Telefon: 06152 989-142(Geschäftsstellle)
Telefon: 06152 989-694(Schulverwaltung)
Telefon: 06152 989-408(Schülerbeförderung)
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Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Kultusministerium am 23.08.2013
Stichwörter
Fahrtkostenerstattung, Schulweg, Schülerbeförderung, Schülerzeitkarten, Schülerfahrtkosten, HKM