Nutzungsänderung von Anlagen Genehmigung

    Nutzungsänderung von Gebäuden

    Beschreibung

    Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Benutzungsart einer baulichen Anlage. Die Änderung der Nutzung - auch ohne bauliche Änderungen - ist baugenehmigungspflichtig, wenn das öffentliche Baurecht an die bauliche Anlage in der neuen Nutzung andere oder weitergehende Anforderungen stellt. Das ist in der Regel der Fall. Das Verfahren entspricht dem der Genehmigung von Neubauten.

    Zuständigkeit

    Für genehmigungspflichtige Nutzungsänderungen ist der Bauantrag schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Diese beteiligt die Gemeinde.

    Hinweise für Rüsselsheim am Main: Nutzungsänderung von Gebäuden

    Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bauaufsicht der Stadt Rüsselsheim. Ansprechpartnerin ist Frau Lehretz, Zimmer 87, Telefon: 06142/83-2262 oder Frau Noock, Zimmer 78, Telefon: 06142/83-2272.

    Ansprechpartner

    Landkreis Groß-Gerau - Bauordnungs- und Wohnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Seipp-Straße 4

    64521 Groß-Gerau

    Kontakt

    Telefon: 06152 989-526

    Telefax: 06152 989-580

    E-Mail: bauaufsicht@kreisgg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.05.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Bereich Stadtplanung

    Beschreibung

    Dienstleistungen

    • Bauberatung
    • Bauleitplanung
    • Bebauungsplan
    • Erhaltungssatzung
    • Erklärung der Gemeinde
    • Offenlage
    • Planfeststellung
    • Nutzungsänderung, Beratung
    • Nutzungsänderung, Antrag
    • Baugenehmigungsfreie Vorhaben nach § 63 Hessischer Bauordnung
    • Mitteilung baugenehmigungsfreier Vorhaben nach § 63 Hessischer Bauordnung
    • Baugenehmigungsfreigestellte Vorhaben nach § 64 Hessischer Bauordnung
    • Mitteilung genehmigungsfreigestellter Vorhaben nach § 64 Hessischer Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 4

    65428 Rüsselsheim am Main

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: 1 Parkplatz an der Mainstraße, 4 an der Faulbruchstraße, 5 auf dem Landungsplatz
    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Landungsplatz
    Anzahl der Stellplätze: 200
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Marktplatz
      Linien:
      • Bus: Linie 1, 6, 11, 31, 32, 41, 42, 51, 52, 72
      • Bus: Linie Spätlinien: 70, 71

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

    Kontakt

    Telefon: 06142 83-2259

    Telefon: 06142 83-2877

    Telefax: 06142 83-2375

    E-Mail: planungsrecht@ruesselsheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 4

    65428 Rüsselsheim am Main

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: 1 Parkplatz an der Mainstraße, 4 an der Faulbruchstraße, 5 auf dem Landungsplatz
    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Landungsplatz
    Anzahl der Stellplätze: 200
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Marktplatz
      Linien:
      • Bus: Linie 1, 6, 11, 31, 32, 41, 42, 51, 52, 72
      • Bus: Linie Spätlinien: 70, 71

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr

    Dienstag  08:00 - 12:00 Uhr

    Mittwoch geschlossen

    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 bis 18:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06142 83-2272

    Telefax: 06142 83-2265

    E-Mail: bauaufsicht@ruesselsheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Stichwörter

    Akteneinsicht (Bauaktenarchiv), Bauaktenarchiv, Bauantrag, Baukontrolle, Baulasten, Baulasten, Baulastenverzeichnis, Bauvoranfrage, Denkmalschutz, Denkmalschutzrechtliche Genehmigung, Fliegende Bauten, Grundstücksteilung, Teilungsgenehmigung, Untere Denkmalschutzbehörde

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular auf amtlichem Vordruck mit allen notwendigen Unterschriften
    • Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen Vorhaben)
    • Liegenschaftsplan (ggf. Auszug aus dem Liegenschaftskataster)
    • Bauzeichnungen mit Eintragung der bisherigen und künftigen Nutzung
    • Bauzahlenberechnung wie Wohn- oder Nutzflächenberechnung
    • Stellplatznachweis für den Mehrbedarf
    • Baubeschreibung und Herstellungskosten (soweit bauliche Änderungen anfallen)

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bauleitplanung, ALKIS, Baugenehmigung, Nutzungsänderung von Gebäuden, Vermessung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de