Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen

    Beschreibung

    Wenn ein Bürger öffentliche Straßen anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen oder abweichend von straßenverkehrlichen Vorschriften nutzen möchte, stellt dies eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.

    Sondernutzungen gewerblicher Art sind z.B.:

    • Verkaufswagen/Verkaufsstände
    • Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
    • Informationsstände
    • Werbeaufsteller/Werbetafeln
    • Straßencafe (Aufstellen von Tischen/Stühlen)
    • Fahrradständer
    • Plakatierung

    Inhalt der Erlaubnis
    Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R.  befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Mit dieser Erlaubnis sind Auflagen verbunden, die einzuhalten sind.

    Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen regionalen Standorte von Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement verantwortlich.

    Ansprechpartner

    Informationen zu den regionalen Standorten von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement - finden Sie im Internetauftritt von Hessen Mobil

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 10

    65185 Wiesbaden

    Kontakt

    Telefon: +49 611 366-0

    Telefax: +49 611 366-3435

    E-Mail: info@mobil.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2016

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwig-Dörfler-Allee 4

    65428 Rüsselsheim am Main

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Ludwig-Dörfler-Alee
    Anzahl der Stellplätze: 49
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Parkschule
      Linien:
      • Bus: Linie 1, 31, 32, 51, 52, 70, 72

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

    Mittwoch geschlossen

    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06142 83-2407

    E-Mail: verkehrsueberwachung@ruesselsheim.de

    E-Mail: stvo@ruesselsheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    IBAN: DE30 5019 0000 4602 4105 82

    BIC: FFVBDEFF

    Bankinstitut: Frankfurter Volksbank Rhein-Main eG

    Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    IBAN: DE54 5001 0060 0064 1356 09

    BIC: PBNKDEFF

    Bankinstitut: Postbank Frankfurt

    Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    IBAN: DE66 5085 2553 0001 0000 09

    BIC: HELADEF1GRG

    Bankinstitut: Kreissparkasse Groß-Gerau

    Stichwörter

    Straßenverkehr, Straßenverkehrsbehörde

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Tiefbauamt

    Beschreibung

    Zuständigkeiten:

    • Aufbruchgenehmigung in öffentlichen Verkehrsflächen
    • Entwässerungsgenehmigung
    • Bauliche Sondernutzung
    • Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen - Sondernutzungen gewerblicher Art sind zum Beispiel:
      - Verkaufsauslagen vor den eigenen Geschäften
      - Informationsstände
      - Werbeaufsteller/ Werbetafeln
      - Straßencafé (Aufstellen von Tischen und Stühlen)
      - Fahrradständer
    • Vergabestelle für Ausschreibungen
    • Straßenunterhaltungsmaßnahmen/ Straßenerhaltungsmaßnahmen
    • Gestattungsverträge nach Paragraf 127 Telekommunikationsgesetz (TKG)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 4

    65428 Rüsselsheim am Main

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: 1 Parkplatz an der Mainstraße, 4 an der Faulbruchstraße, 5 auf dem Landungsplatz
    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Landungsplatz
    Anzahl der Stellplätze: 200
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Marktplatz
      Linien:
      • Bus: Linie 1, 6, 11, 31, 32, 41, 42, 51, 52, 72
      • Bus: Linie Spätlinien: 70, 71

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06142 83-2279

    E-Mail: tiefbauamt@ruesselsheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Stichwörter

    Kanalbau, Lokale Nahverkehrsgesellschaft, Nahmobilität, Radverkehrskonzept, Stadtentwässerung und Wasserbau, Straßen- und Ingenieurbau, Tief- und Straßenbau, Vergabestelle

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größe der benötigten Straßenflächen anzugeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.

    Kosten

    Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Plätze, Warenstand, Werbestand, Sondernutzungserlaubnis, Landesstraßen, Kreisstraßen, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Informationsstand, Gerüst, Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Sondernutzungsgenehmigung, Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen, Verkaufsstand, Sondernutzung, Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Bundesstraßen, Straßen, Gerüst aufstellen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de