Öffentliche Versammlung: anmelden
Beschreibung
Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmern oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien) anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die für den Versammlungsort zuständige allgemeine Ordnungsbehörde, bei Gemeinden unter 7.500 Einwohnern die Kreisordnungsbehörde.
Ansprechpartner
Stadtpolizei
Beschreibung
Unser Auftrag: Die Sicherheit,Sauberkeit und Ordnung sind zentrale Standortfaktoren für
Rüsselsheim am Main und eine Messlatte für das Wohlbefinden und das subjektive Sicherheitsgefühl der Rüsselsheimer Bürgerinnen und Bürger sowie deren Besucherinnen und Besucher.
Unser Handeln steht unter folgenden Leitgedanken:
- Wir sind der kompetente Partner und das Vollzugsorgan der im Fachbereich Sicherheit und Ordnung angesiedelten Abteilungen, die mit gefahrenabwehrrechtlichen Aufgaben betraut sind und somit der "lange Arm" der Eingriffsverwaltung.
- Wir nehmen unsere originären Vollzugsaufgaben wahr und leisten damit einen umfassenden Beitrag zur Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet.
- Wir sind als kompetenter Ansprachpartner für die Bürgerinnen und Bürger im gesamten Stadtgebiet in allen Fragen der Sicherheit und Ordnung präsent.
Vor diesem Hintergrund nimmt die Stadtpolizei
- die hoheitlichen Vollzugsaufgaben des Gefahrenabwehrrechts,
- die Überwachung der einschlägigen Polizeiverordnungen und Satzungen,
- die Durchführung von Präsenzstreifen im Stadtkern und den Stadtteilen
wahr.
Das Aufgabengebiet der Stadtpolizei beinhaltet:
- Ausländerrecht
- Fischereirecht
- Gewerbe- und Gaststättenrecht
- Glücksspielrecht
- Immissionsschutzrecht
- Jugendschutz
- Kampfhunde
- Ladenöffnungsrecht
- Melderecht
- Nichtraucherschutz
- Personenbeförderungsrecht
- Verbotene Prostitution
- Straßenverkehrsrecht
- Straßenverkehrszulassungsrecht für Kraftfahrzeuge
- Versammlungsrecht
- Waffenrecht
- Wasserrecht
Die Stadtpolizei besitzt im Rahmen ihrer Aufgaben die Befugnisse von Polizeivollzugs-
beamtinnen und -beamten. Zur Anwendung unmittelbaren Zwanges durch Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder durch Waffen sind sie ermächtigt.
Die Kompetenz ist durch hauptamtliche Kräfte, die entsprechende Lehrgänge an der Hessischen Polizeischule und dem Hessischen Verwaltungsschulverband absolvieren, gewährleistet.
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Ludwig-Dörfler-Alee
Anzahl der Stellplätze: 49
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: Parkschule
Linien:- Bus: Linie 1, 31, 32, 51, 52, 70, 72
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Marktplatz 4
65428 Rüsselsheim am Main
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 20:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 20:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 20:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 20:00 Uhr
Freitag 08:00 - 19:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06142 83-2400
Telefax: 06142 83-2401
E-Mail: stadtpolizei@ruesselsheim.de
Kontaktperson
Andreas Lanzrath
Fax: 06142 83-2440
Telefon Festnetz: 06142 83-2400(Stadtpolizei)
Telefon Festnetz: 06142 83-2452(Gewerbe)
E-Mail: stadtpolizei@ruesselsheim.de
Internet
Bankverbindung
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
IBAN: DE30 5019 0000 4602 4105 82
BIC: FFVBDEFF
Bankinstitut: Frankfurter Volksbank Rhein-Main eG
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
IBAN: DE54 5001 0060 0064 1356 09
BIC: PBNKDEFF
Bankinstitut: Postbank Frankfurt
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
IBAN: DE66 5085 2553 0001 0000 09
BIC: HELADEF1GRG
Bankinstitut: Kreissparkasse Groß-Gerau
Stichwörter
Stadtpolizei
Landkreis Groß-Gerau - Revision & Kommunalaufsicht
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Telefon: 06152 989-315
Telefax: 06152 989-697
E-Mail: kowa@kreisgg.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, muss aber bestimmte Informationen wie
-
Name und Anschrift des Veranstalters / der Veranstalterin (Privatperson oder Organisation),
-
Name, Anschrift, Telefon und Fax des Versammlungsleiters / Versammlungsleiterin,
-
Art, Gegenstand und Ablauf der Versammlung,
-
Datum, Zeit und Ort der Versammlung, bei Aufzügen die beabsichtigte Aufzugsstrecke,
-
Zahl der Ordner,
-
voraussichtliche Teilnehmerzahl und
-
vorgesehene Hilfsmittel (Lautsprecher, Transparente etc.)
beinhalten.
Bei Erforderlichkeit werden im Vorfeld mit dem Veranstalter / der Veranstalterin Kooperationsgespräche über den Ablauf und die Durchführung der Versammlung geführt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Demonstrationen, Demonstration, Aufzüge, Ansammlung, Auflauf, Zusammenkunft, Treffen, Öffentliche Versammlung, Forum