Versammlung Bestätigung

    Öffentliche Versammlung: anmelden

    Beschreibung

    Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmern oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien) anmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die für den Versammlungsort zuständige allgemeine Ordnungsbehörde, bei Gemeinden unter 7.500 Einwohnern die Kreisordnungsbehörde.

    Ansprechpartner

    Stadtpolizei

    Beschreibung

    Unser Auftrag: Die Sicherheit,Sauberkeit und Ordnung sind zentrale Standortfaktoren für
    Rüsselsheim am Main und eine Messlatte für das Wohlbefinden und das subjektive Sicherheitsgefühl der Rüsselsheimer Bürgerinnen und Bürger sowie deren Besucherinnen und Besucher.

    Unser Handeln steht unter folgenden Leitgedanken:

    • Wir sind der kompetente Partner und das Vollzugsorgan der im Fachbereich Sicherheit und Ordnung angesiedelten Abteilungen, die mit gefahrenabwehrrechtlichen Aufgaben betraut sind und somit der "lange Arm" der Eingriffsverwaltung.
    • Wir nehmen unsere originären Vollzugsaufgaben wahr und leisten damit einen umfassenden Beitrag zur Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet.
    • Wir sind als kompetenter Ansprachpartner für die Bürgerinnen und Bürger im gesamten Stadtgebiet in allen Fragen der Sicherheit und Ordnung präsent.


    Vor diesem Hintergrund nimmt die Stadtpolizei

    • die hoheitlichen Vollzugsaufgaben des Gefahrenabwehrrechts,
    • die Überwachung der einschlägigen Polizeiverordnungen und Satzungen,
    • die Durchführung von Präsenzstreifen im Stadtkern und den Stadtteilen

    wahr.

    Das Aufgabengebiet der Stadtpolizei beinhaltet:

    • Ausländerrecht
    • Fischereirecht
    • Gewerbe- und Gaststättenrecht
    • Glücksspielrecht
    • Immissionsschutzrecht
    • Jugendschutz
    • Kampfhunde
    • Ladenöffnungsrecht
    • Melderecht
    • Nichtraucherschutz
    • Personenbeförderungsrecht
    • Verbotene Prostitution
    • Straßenverkehrsrecht
    • Straßenverkehrszulassungsrecht für Kraftfahrzeuge
    • Versammlungsrecht
    • Waffenrecht
    • Wasserrecht

    Die Stadtpolizei besitzt im Rahmen ihrer Aufgaben die Befugnisse von Polizeivollzugs-

    beamtinnen und -beamten. Zur Anwendung unmittelbaren Zwanges durch Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder durch Waffen sind sie ermächtigt.

    Die Kompetenz ist durch hauptamtliche Kräfte, die entsprechende Lehrgänge an der Hessischen Polizeischule und dem Hessischen Verwaltungsschulverband absolvieren, gewährleistet.

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 10

    65428 Rüsselsheim am Main

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Ludwig-Dörfler-Alee
    Anzahl der Stellplätze: 49
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Parkschule
      Linien:
      • Bus: Linie 1, 31, 32, 51, 52, 70, 72

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Marktplatz 4

    65428 Rüsselsheim am Main

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 20:00 Uhr

    Dienstag 08:00 - 20:00 Uhr

    Mittwoch 08:00 - 20:00 Uhr

    Donnerstag 08:00 - 20:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 19:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06142 83-2400

    Telefax: 06142 83-2401

    E-Mail: stadtpolizei@ruesselsheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    IBAN: DE30 5019 0000 4602 4105 82

    BIC: FFVBDEFF

    Bankinstitut: Frankfurter Volksbank Rhein-Main eG

    Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    IBAN: DE54 5001 0060 0064 1356 09

    BIC: PBNKDEFF

    Bankinstitut: Postbank Frankfurt

    Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    IBAN: DE66 5085 2553 0001 0000 09

    BIC: HELADEF1GRG

    Bankinstitut: Kreissparkasse Groß-Gerau

    Stichwörter

    Stadtpolizei

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Landkreis Groß-Gerau - Revision & Kommunalaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Seipp-Straße 4

    64521 Groß-Gerau

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

    Kontakt

    Telefon: 06152 989-315

    Telefax: 06152 989-697

    E-Mail: kowa@kreisgg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, muss aber bestimmte Informationen wie

    • Name und Anschrift des Veranstalters / der Veranstalterin (Privatperson oder Organisation),

    • Name, Anschrift, Telefon und Fax des Versammlungsleiters / Versammlungsleiterin,

    • Art,  Gegenstand und Ablauf der Versammlung,

    • Datum, Zeit und Ort der Versammlung, bei Aufzügen die beabsichtigte Aufzugsstrecke,

    • Zahl der Ordner,

    • voraussichtliche Teilnehmerzahl und

    • vorgesehene Hilfsmittel (Lautsprecher, Transparente etc.)

    beinhalten.

    Bei Erforderlichkeit werden im Vorfeld mit dem Veranstalter / der Veranstalterin Kooperationsgespräche über den Ablauf und die Durchführung der Versammlung geführt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Stichwörter

    Demonstrationen, Demonstration, Aufzüge, Ansammlung, Auflauf, Zusammenkunft, Treffen, Öffentliche Versammlung, Forum

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de