Vormundschaft
Beschreibung
Für ein minderjähriges Kind wird durch das Gericht ein Vormund bestellt,
- wenn beide Elternteile sich nicht ausreichend um die Angelegenheiten Ihres Kindes kümmern können oder wollen. Den Eltern wird in diesem Fall oftmals die elterliche Sorge entzogen.
- wenn beide sorgeberechtigten Eltern versterben bzw., sofern nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist, wenn dieser stirbt.
- wenn nicht festgestellt werden kann, wer die Eltern eines Kindes sind.
Zum Vormund kann eine bestimmte Person, ein Verein oder das örtliche Jugendamt bestellt werden.
Das Jugendamt wird automatisch Vormund, wenn eine minderjährige unverheiratete Mutter ein Kind bekommt. Dies gilt nicht, wenn der Vater des Kindes volljährig ist, die Vaterschaft vor der Geburt festgestellt ist und die Eltern eine Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge abgegeben haben. Diese Vormundschaft endet, sobald die Mutter volljährig wird. Zu dieser Vormundschaft "kraft Gesetzes" gibt es noch ergänzende Regelungen, wann die Vormundschaft nicht bzw. in welchen Fällen sie ebenfalls eintritt. Informationen dazu erhalten Sie beim Jugendamt.
Anstelle der Vormundschaft ist auch eine Pflegschaft möglich. Eine Pflegschaft umfasst nur einige Regelungsbereiche der Vormundschaft, z. B. Aufenthaltsbestimmungsrecht und Gesundheitsfürsorge.
Aufgaben des Vormunds:
Der Vormund vertritt das Kind in allen rechtlichen Angelegenheiten. Er stellt zum Beispiel Anträge bei Behörden, führt Klagen, erteilt Operationseinwilligungen und verwaltet dessen Vermögen. Der Vormund entscheidet auch, wo das Kind lebt und welche Schule es besucht.
Zuständigkeit
Das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Besondere Soziale Dienste
Beschreibung
Adoptionsvermittlung
Bereitschaftspflege in Notsituationen
Hilfen zur Erziehung
Jugendhilfe im Strafverfahren
Pflegeeltern (Anforderungen/ Angebote)
Pflegekinderdienst
Vollzeitpflege bis zur Volljährifkeit
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 4
Postfach
65428 Rüsselsheim am Main
(Bitte beachten Sie die verschiedenen Besucheradressen bei den jeweiligen Bereichen.)
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06142 83-2140
Telefon: 06142 83-2167
Telefax: 06142 83-2700
E-Mail: besonderer.sozialer.dienst@ruesselsheim.de
Kontaktperson
Nicolle Engelmohr
Telefon Festnetz: 06142 83-1144
Therese Grenzebach
Postanschrift
Marktplatz 4
65428 Rüsselsheim am Main
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06142 83-2307
E-Mail: fruehe.hilfen@ruesselsheim.de
Christina Zalán-Wollrab
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 4
65428 Rüsselsheim am Main
Telefon Festnetz: 06142 83-2884
E-Mail: fruehe.hilfen@ruesselsheim.de
Bettina Kauß
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06142 83-2090(während der Öffnungszeiten)
E-Mail: vormundschaft@ruesselsheim.de
Berthold Stadion
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06142 83-2136(während der Öffnungszeiten)
Andrea Nöll
Karin Roth
Sinem Ersan
Nicole Emich
Bankverbindung
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Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
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BIC: FFVBDEFF
Bankinstitut: Frankfurter Volksbank Rhein-Main eG
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
IBAN: DE54 5001 0060 0064 1356 09
BIC: PBNKDEFF
Bankinstitut: Postbank Frankfurt
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
IBAN: DE66 5085 2553 0001 0000 09
BIC: HELADEF1GRG
Bankinstitut: Kreissparkasse Groß-Gerau
Stichwörter
Frühe Hilfen, Pflegekinder, Pflegschaften, Vormundschaft
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Betreuung, Mündel, Vormundschaft, Vormund, Amtsvormundschaft, Betreuer