Vormund Bestellung

    Vormundschaft

    Beschreibung

    Für ein minderjähriges Kind wird durch das Gericht ein Vormund bestellt,

    • wenn beide Elternteile sich nicht ausreichend um die Angelegenheiten Ihres Kindes kümmern können oder wollen. Den Eltern wird in diesem Fall oftmals die elterliche Sorge entzogen.
    • wenn beide sorgeberechtigten Eltern versterben bzw., sofern nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist, wenn dieser stirbt.
    • wenn nicht festgestellt werden kann, wer die Eltern eines Kindes sind.

    Zum Vormund kann eine bestimmte Person, ein Verein oder das örtliche Jugendamt bestellt werden.
    Das Jugendamt wird automatisch Vormund, wenn eine minderjährige unverheiratete Mutter ein Kind bekommt. Dies gilt nicht, wenn der Vater des Kindes volljährig ist, die Vaterschaft vor der Geburt festgestellt ist und die Eltern eine Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge abgegeben haben. Diese Vormundschaft endet, sobald die Mutter volljährig wird. Zu dieser Vormundschaft "kraft Gesetzes" gibt es noch ergänzende Regelungen, wann die Vormundschaft nicht bzw. in welchen Fällen sie ebenfalls eintritt. Informationen dazu erhalten Sie beim Jugendamt.

    Anstelle der Vormundschaft ist auch eine Pflegschaft möglich. Eine Pflegschaft umfasst nur einige Regelungsbereiche der Vormundschaft, z. B. Aufenthaltsbestimmungsrecht und Gesundheitsfürsorge.

    Aufgaben des Vormunds:
    Der Vormund vertritt das Kind in allen rechtlichen Angelegenheiten. Er stellt zum Beispiel Anträge bei Behörden, führt Klagen, erteilt Operationseinwilligungen und verwaltet dessen Vermögen. Der Vormund entscheidet auch, wo das Kind lebt und welche Schule es besucht.

    Zuständigkeit

    Das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Besondere Soziale Dienste

    Beschreibung

    Adoptionsvermittlung

    Bereitschaftspflege in Notsituationen

    Hilfen zur Erziehung

    Jugendhilfe im Strafverfahren

    Pflegeeltern (Anforderungen/ Angebote)

    Pflegekinderdienst

    Vollzeitpflege bis zur Volljährifkeit

    Adresse

    Postanschrift

    Marktplatz 4

    Postfach

    65428 Rüsselsheim am Main

    (Bitte beachten Sie die verschiedenen Besucheradressen bei den jeweiligen Bereichen.)

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06142 83-2140

    Telefon: 06142 83-2167

    Telefax: 06142 83-2700

    E-Mail: besonderer.sozialer.dienst@ruesselsheim.de

    Kontaktperson

    Bankverbindung

    Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    IBAN: DE30 5019 0000 4602 4105 82

    BIC: FFVBDEFF

    Bankinstitut: Frankfurter Volksbank Rhein-Main eG

    Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    IBAN: DE54 5001 0060 0064 1356 09

    BIC: PBNKDEFF

    Bankinstitut: Postbank Frankfurt

    Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    IBAN: DE66 5085 2553 0001 0000 09

    BIC: HELADEF1GRG

    Bankinstitut: Kreissparkasse Groß-Gerau

    Stichwörter

    Frühe Hilfen, Pflegekinder, Pflegschaften, Vormundschaft

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Ihr zuständiges Amtsgericht finden Sie über das Orts- und Gerichtsverzeichnis

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Betreuung, Mündel, Vormundschaft, Vormund, Amtsvormundschaft, Betreuer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English