Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Werbeanlage

    Beschreibung

    Unter Werbeanlagen werden die Werbeformen verstanden, bei denen der Werbeträger vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar ist. Werbeanlagen gelten nach der Hessischen Bauordnung (HBO) als bauliche Anlagen. Das Anbringen von Werbeanlagen ist in der Regel baugenehmigungspflichtig. Sind die Werbeanlagen in der Nähe von stark frequentierten Straßen errichtet, werden wegen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs i.d.R. die zuständigen Straßenbaubehörden beteiligt.

    Keiner Baugenehmigung bedürfen u.a. Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis zu 1 m² oder im Geltungsbereich von kommunalen Satzungen, wenn die Gemeinden Festlegungen zu Werbeanlagen getroffen haben und diese Festsetzungen von den Werbeanlagen eingehalten werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der Kreisfreien Städte, der Sonderstatusstädte).

    Hinweise für Rüsselsheim am Main: Werbeanlage

    Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bauaufsicht der Stadt Rüsselsheim. Ansprechpartnerin ist Frau Lehretz, Zimmer 87, Telefon: 06142/83-2262 oder Frau Noock, Zimmer 78, Telefon: 06142/83-2272.

    Ansprechpartner

    Landkreis Groß-Gerau - Bauordnungs- und Wohnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Seipp-Straße 4

    64521 Groß-Gerau

    Kontakt

    Telefon: 06152 989-526

    Telefax: 06152 989-580

    E-Mail: bauaufsicht@kreisgg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.05.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 4

    65428 Rüsselsheim am Main

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: 1 Parkplatz an der Mainstraße, 4 an der Faulbruchstraße, 5 auf dem Landungsplatz
    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Landungsplatz
    Anzahl der Stellplätze: 200
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Marktplatz
      Linien:
      • Bus: Linie 1, 6, 11, 31, 32, 41, 42, 51, 52, 72
      • Bus: Linie Spätlinien: 70, 71

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr

    Dienstag  08:00 - 12:00 Uhr

    Mittwoch geschlossen

    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 bis 18:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06142 83-2272

    Telefax: 06142 83-2265

    E-Mail: bauaufsicht@ruesselsheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Stichwörter

    Akteneinsicht (Bauaktenarchiv), Bauaktenarchiv, Bauantrag, Baukontrolle, Baulasten, Baulasten, Baulastenverzeichnis, Bauvoranfrage, Denkmalschutz, Denkmalschutzrechtliche Genehmigung, Fliegende Bauten, Grundstücksteilung, Teilungsgenehmigung, Untere Denkmalschutzbehörde

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Straßenwerbung, Werbeanlage, Werbung, Werbeplakat, Werbefläche, Außenwerbeanlagen, Anlagen der Außenwerbung, Marketing

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English