Wohngeld Änderung ÄnderungsmitteilungOnline erledigen

    Wohngeld Änderung

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Höhe Ihres Wohngelds verändern. Hier erfahren Sie, wann dies der Fall ist.

    Beschreibung

    Sie haben gegenüber der Behörde eine Mitteilungspflicht,

    • wenn sich die Miete/ Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 15 Prozent verringert,
    • wenn das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt,
    • wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert,
    • wenn der gesamte Haushalt umzieht,
    • wenn ein oder mehrere Haushaltsmitglieder Transferleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung) beantragen oder beziehen,
    • beim Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes (Meldung durch die Erben oder Betreuer).

    Die Änderungen können zu einer Verringerung oder gegebenenfalls zu einem vollständigen Wegfall des Wohngelds führen.

    Online-Dienste

    Lastenzuschuss Erhöhungsantrag

    ID: L100001_394783961

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Lastenzuschuss Weiterleistungsantrag

    ID: L100001_393185335

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Mietzuschuss Erhöhungsantrag

    ID: L100001_394783960

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Mietzuschuss Weiterleistungsantrag

    ID: L100001_393185334

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Wohngeldbehörde.

    Ansprechpartner

    Wohnen

    Beschreibung

    Dienstleistungen

    • Fehlbelegungsabgabe
    • Wohnberechtigungen
    • Wohngeldbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Ferdinand-Stuttmann-Straße 11

    65428 Rüsselsheim am Main

    ((barrierefreier Zugang über Rheinstraße 3))

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Ferdinand-Stuttmann-Straße
    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Südseite
      Linien:
      • Bus: Linie 22, 24, 61, 67

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    (barrierefreier Zugang über Rheinstraße 3)

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06142 83-2840

    E-Mail: Wohnungswesen@ruesselsheim.de

    E-Mail: Wohngeld@ruesselsheim.de

    E-Mail: Fehlbelegung@ruesselsheim.de

    E-Mail: Wohnberechtigung@ruesselsheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Stichwörter

    Wohnberechtigungsschein, Wohngeld, Wohngeldbehörde

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Wohngeldbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Seipp-Straße 4

    64521 Groß-Gerau

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit
    Wohngeldbehörde:

    montags, dienstags, donnerstags
    und freitags von 8.00 - 12.00 Uhr
    mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr

    Die Wohngeldbehörde ist bis auf
    weiteres für den Publikumsverkehr
    geschlossen
    .

    Kontakt

    Telefon: 06152 989-555(Herr Schindler)

    Telefax: 06152 989-507

    E-Mail: wohnungswesen@kreisgg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)
    • Kontoauszüge, aus denen die Höhe der momentanen Miete erkennbar ist
    • Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie Eigentümer sind
    • Nachweis über den Bezug von Transferleistungen, falls Sie diese erhalten (Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)

    Voraussetzungen

    In folgenden Fällen verringert sich das bewilligte Wohngeld oder fällt weg:

    • Erhöhung des Gesamteinkommens um mehr als 15 %,
    • Verringerung der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung um mehr als 15 %,
    • Verringerung der Zahl der Haushaltsmitglieder.

    Der Wohngeldanspruch fällt ebenfalls weg bei:

    • Umzug des gesamten Haushalts,
    • Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes,
    • Bezug von Transferleistungen (z. B. Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung),
    • zweckwidriger Verwendung von Wohngeld.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Teilen Sie Änderungen, die zu einer Verringerung und zu einem Wegfall des Wohngeldes führen können, Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde unverzüglich mit. Die Wohngeldbehörde prüft anschließend, ob und wie sich die Änderungen auf Ihren Wohngeldanspruch auswirken, und informiert Sie über das Ergebnis. Überzahltes Wohngeld wird zurückgefordert.

    Fristen

    Änderungen, die zu einer Verringerung und zu einem Wegfall des Wohngeldes führen können, sind Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind deshalb verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 12.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 15.03.2024

    Stichwörter

    Wohngeldhöhe, Eigentumswohnung, Wohngeldbescheid, Wohngeldminderung, Eigenheim, Wohngeldbetrag, Mietzuschuss, Wohngelderhöhung, Lastenzuschuss, Wohngeldangelegenheiten, Sozialhilfe, Wohnung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de