Unterhaltsvorschuss Änderungsmitteilung Bewilligung

    Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss

    Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Melden Sie diese sofort.

    Beschreibung

    Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschuss-Stelle wichtigen Änderungen mitteilen.
    Sie müssen alle Änderungen mitteilen, die für den Anspruch wichtig sein können oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.

    Die Änderungen müssen Sie spätestens nach 14 Tagen angeben.

    Beispiele für Änderungen:

    • Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen
    • Sie ziehen um.
    • Sie heiraten.
    • Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
    • Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
    • Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
    • Der andere Elternteil ist gestorben.
    • Das Kind ist gestorben.
    • Das Kind besucht keine Schule mehr.
    • Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen (weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert)

    Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.

    Eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung dieser Pflichten ist eine Ordnungswidrigkeit und kann strafrechtlich verfolgt oder mit Bußgeld geahndet werden. Außerdem können die gezahlten Leistungen zurückgefordert werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Unterhaltsvorschussstelle in den Jugendämtern der Städte und Landkreise
     

    Ansprechpartner

    Unterhalt/ Beurkundungen und Fachverfahren

    Beschreibung

    Beistandschaft (rechtliche Vertretung vn Minderjährigen in Unterhaltsfragen)

    Unterhaltsvorschussleistungen

    Vaterschaftsanerkennung

    Erklärung über die gemeinsame Sorge

    Auskunft aus dem Sorgeregister (Negativtest)

    Adresse

    Postanschrift

    Marktplatz 4

    Postfach

    65428 Rüsselsheim am Main

    Hausanschrift

    Mainstraße 7

    65428 Rüsselsheim am Main

    (Besucheradresse, Eingang Schäfergasse)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: 1 Parkplatz an der Mainstraße, 4 an der Faulbruchstraße, 5 auf dem Landungsplatz
    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Landungsplatz
    Anzahl der Stellplätze: 200
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Marktplatz
      Linien:
      • Bus: Linie 1, 6, 11, 31, 32, 41, 42, 51, 52, 72
      • Bus: Linie Spätlinien: 70, 71

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Telefonsprechzeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr

    Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr

    Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr

    Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Persönliche Vorsprache nur mit Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06142 83-2153

    Telefon: 06142 83-2145

    Telefax: 06142 83-2700

    E-Mail: unterhaltsvorschussstelle@ruesselsheim.de

    Kontaktperson

    • Simone Werkmann
      Hausanschrift

      Mainstraße 7

      65428 Rüsselsheim am Main

      Telefon Festnetz: 06142 83-2153

      Fax: 06142 83-2172

      E-Mail: unterhaltsvorschussstelle@ruesselsheim.de

    • Rita Wingertszahn
      Hausanschrift

      Marktplatz 4

      65428 Rüsselsheim am Main

      Besucheradresse

      Telefon Festnetz: 06142 83-2144(Dienstag bis Donnerstag)

    • Elvira Stutmann
      Hausanschrift

      Mainstraße 7

      65428 Rüsselsheim am Main

      Telefon Festnetz: 06142 83-2145

    • Najima Boudouasar

      Telefon Festnetz: 06142 83-2495

    • Vasiliki Karipidou
      Hausanschrift

      Mainstraße 7

      65428 Rüsselsheim am Main

      Telefon Festnetz: 06142 83-2146

    • Nasrien Samiri
      Hausanschrift

      Mainstraße 7

      65428 Rüsselsheim am Main

      Telefon Festnetz: 06142 83-2151

    • Diana Keiling
      Hausanschrift

      Mainstraße 7

      65428 Rüsselsheim am Main

      Telefon Festnetz: 06142 83-2177

    • Jessica Kochner-Gessner
      Hausanschrift

      Marktplatz 4

      65428 Rüsselsheim am Main

      Besucheradresse

      Telefon Festnetz: 06142 83-1828(Mittwoch bis Freitag)

    • Kerstin Wild
      Hausanschrift

      Marktplatz 4

      65428 Rüsselsheim am Main

      Besucheradresse

      Telefon Festnetz: 06142 83-2224(Montag, Dienstag und Donnerstag vormittags)

    Bankverbindung

    Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    IBAN: DE30 5019 0000 4602 4105 82

    BIC: FFVBDEFF

    Bankinstitut: Frankfurter Volksbank Rhein-Main eG

    Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    IBAN: DE54 5001 0060 0064 1356 09

    BIC: PBNKDEFF

    Bankinstitut: Postbank Frankfurt

    Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    IBAN: DE66 5085 2553 0001 0000 09

    BIC: HELADEF1GRG

    Bankinstitut: Kreissparkasse Groß-Gerau

    Stichwörter

    Beistandschaft (rechtliche Vertretung, Beistandschaften/ Beurkundung, Unterhaltsvorschuss, Unterhaltsvorschussstelle

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Je nach Fall unterschiedlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    §6 Abs. 4 Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG)

    Verfahrensablauf

    Sie teilen der Unterhaltsvorschussstelle Änderungen mit, die für den Anspruch wichtig sein können oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben. 
    Nach Eingang prüft die Unterhaltsvorschussstelle, ob weiterhin ein Anspruch besteht.
     

    Fristen


    Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle alle Änderungen in den Verhältnissen sofort mitteilen.
     

    Bearbeitungsdauer

    Die Dauer der Bearbeitung ist abhängig von der aktuellen Personal- und Arbeitssituation der Unterhaltsvorschussstelle.

    Kosten

    Das Verfahren ist kostenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 30.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 13.10.2023

    Stichwörter

    Unterhalt, Unterhaltsanspruch, Wechsel, Veränderung, Trennung, Getrenntlebend, Alleinerziehend, Sorgerecht, Unterhaltsvorschuss

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de