Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss
Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Melden Sie diese sofort.
Beschreibung
Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschuss-Stelle wichtigen Änderungen mitteilen.
Sie müssen alle Änderungen mitteilen, die für den Anspruch wichtig sein können oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.
Die Änderungen müssen Sie spätestens nach 14 Tagen angeben.
Beispiele für Änderungen:
- Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen
- Sie ziehen um.
- Sie heiraten.
- Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
- Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
- Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
- Der andere Elternteil ist gestorben.
- Das Kind ist gestorben.
- Das Kind besucht keine Schule mehr.
- Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen (weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert)
Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.
Eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung dieser Pflichten ist eine Ordnungswidrigkeit und kann strafrechtlich verfolgt oder mit Bußgeld geahndet werden. Außerdem können die gezahlten Leistungen zurückgefordert werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Unterhaltsvorschussstelle in den Jugendämtern der Städte und Landkreise
Ansprechpartner
Unterhalt/ Beurkundungen und Fachverfahren
Beschreibung
Beistandschaft (rechtliche Vertretung vn Minderjährigen in Unterhaltsfragen)
Unterhaltsvorschussleistungen
Vaterschaftsanerkennung
Erklärung über die gemeinsame Sorge
Auskunft aus dem Sorgeregister (Negativtest)
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 4
Postfach
65428 Rüsselsheim am Main
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: 1 Parkplatz an der Mainstraße, 4 an der Faulbruchstraße, 5 auf dem Landungsplatz
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei
Parkplatz: Landungsplatz
Anzahl der Stellplätze: 200
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Marktplatz
Linien:- Bus: Linie 1, 6, 11, 31, 32, 41, 42, 51, 52, 72
- Bus: Linie Spätlinien: 70, 71
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Telefonsprechzeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Persönliche Vorsprache nur mit Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon: 06142 83-2153
Telefon: 06142 83-2145
Telefax: 06142 83-2700
E-Mail: unterhaltsvorschussstelle@ruesselsheim.de
Kontaktperson
Simone Werkmann
Rita Wingertszahn
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06142 83-2144(Dienstag bis Donnerstag)
Elvira Stutmann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06142 83-2145
Najima Boudouasar
Telefon Festnetz: 06142 83-2495
Vasiliki Karipidou
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06142 83-2146
Nasrien Samiri
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06142 83-2151
Diana Keiling
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06142 83-2177
Jessica Kochner-Gessner
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06142 83-1828(Mittwoch bis Freitag)
Kerstin Wild
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06142 83-2224(Montag, Dienstag und Donnerstag vormittags)
Bankverbindung
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
IBAN: DE30 5019 0000 4602 4105 82
BIC: FFVBDEFF
Bankinstitut: Frankfurter Volksbank Rhein-Main eG
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
IBAN: DE54 5001 0060 0064 1356 09
BIC: PBNKDEFF
Bankinstitut: Postbank Frankfurt
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
IBAN: DE66 5085 2553 0001 0000 09
BIC: HELADEF1GRG
Bankinstitut: Kreissparkasse Groß-Gerau
Stichwörter
Beistandschaft (rechtliche Vertretung, Beistandschaften/ Beurkundung, Unterhaltsvorschuss, Unterhaltsvorschussstelle
erforderliche Unterlagen
Je nach Fall unterschiedlich.
Rechtsgrundlage(n)
§6 Abs. 4 Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG)
Verfahrensablauf
Sie teilen der Unterhaltsvorschussstelle Änderungen mit, die für den Anspruch wichtig sein können oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.
Nach Eingang prüft die Unterhaltsvorschussstelle, ob weiterhin ein Anspruch besteht.
Fristen
Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle alle Änderungen in den Verhältnissen sofort mitteilen.
Bearbeitungsdauer
Die Dauer der Bearbeitung ist abhängig von der aktuellen Personal- und Arbeitssituation der Unterhaltsvorschussstelle.
Kosten
Das Verfahren ist kostenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 30.11.2022
Stichwörter
Unterhalt, Unterhaltsanspruch, Wechsel, Veränderung, Trennung, Getrenntlebend, Alleinerziehend, Sorgerecht, Unterhaltsvorschuss