Beistandschaft durch das Jugendamt Aufhebung

    Beistandschaft durch das Jugendamt beenden

    Sie haben einen Beistand für Ihr Kind beantragt und brauchen diesen jetzt nicht mehr? Dann können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt beenden.

    Beschreibung

    Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Wenn Sie die Vaterschaft feststellen lassen oder Unterhaltssicherung einfordern wollen, kann das Jugendamt das Kind in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und Sie so entlasten. Wenn Sie den Beistand nicht mehr brauchen, können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt ganz oder teilweise beenden.

    Die Beistandschaft endet automatisch, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn

    • beide Eltern die gemeinsame Sorge übernommen haben,
    • das Kind volljährig ist,
    • Sie mit dem Kind ins Ausland ziehen oder
    • die Beistandschaft ihren Zweck erfüllt hat, zum Beispiel wenn die Vaterschaft festgestellt wurde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.

    Ansprechpartner

    Unterhalt/ Beurkundungen und Fachverfahren

    Beschreibung

    Beistandschaft (rechtliche Vertretung vn Minderjährigen in Unterhaltsfragen)

    Unterhaltsvorschussleistungen

    Vaterschaftsanerkennung

    Erklärung über die gemeinsame Sorge

    Auskunft aus dem Sorgeregister (Negativtest)

    Adresse

    Postanschrift

    Marktplatz 4

    Postfach

    65428 Rüsselsheim am Main

    Hausanschrift

    Mainstraße 7

    65428 Rüsselsheim am Main

    (Besucheradresse, Eingang Schäfergasse)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: 1 Parkplatz an der Mainstraße, 4 an der Faulbruchstraße, 5 auf dem Landungsplatz
    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Landungsplatz
    Anzahl der Stellplätze: 200
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Marktplatz
      Linien:
      • Bus: Linie 1, 6, 11, 31, 32, 41, 42, 51, 52, 72
      • Bus: Linie Spätlinien: 70, 71

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Telefonsprechzeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr

    Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr

    Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr

    Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Persönliche Vorsprache nur mit Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06142 83-2153

    Telefon: 06142 83-2145

    Telefax: 06142 83-2700

    E-Mail: unterhaltsvorschussstelle@ruesselsheim.de

    Kontaktperson

    • Simone Werkmann
      Hausanschrift

      Mainstraße 7

      65428 Rüsselsheim am Main

      Telefon Festnetz: 06142 83-2153

      Fax: 06142 83-2172

      E-Mail: unterhaltsvorschussstelle@ruesselsheim.de

    • Rita Wingertszahn
      Hausanschrift

      Marktplatz 4

      65428 Rüsselsheim am Main

      Besucheradresse

      Telefon Festnetz: 06142 83-2144(Dienstag bis Donnerstag)

    • Elvira Stutmann
      Hausanschrift

      Mainstraße 7

      65428 Rüsselsheim am Main

      Telefon Festnetz: 06142 83-2145

    • Najima Boudouasar

      Telefon Festnetz: 06142 83-2495

    • Vasiliki Karipidou
      Hausanschrift

      Mainstraße 7

      65428 Rüsselsheim am Main

      Telefon Festnetz: 06142 83-2146

    • Nasrien Samiri
      Hausanschrift

      Mainstraße 7

      65428 Rüsselsheim am Main

      Telefon Festnetz: 06142 83-2151

    • Diana Keiling
      Hausanschrift

      Mainstraße 7

      65428 Rüsselsheim am Main

      Telefon Festnetz: 06142 83-2177

    • Jessica Kochner-Gessner
      Hausanschrift

      Marktplatz 4

      65428 Rüsselsheim am Main

      Besucheradresse

      Telefon Festnetz: 06142 83-1828(Mittwoch bis Freitag)

    • Kerstin Wild
      Hausanschrift

      Marktplatz 4

      65428 Rüsselsheim am Main

      Besucheradresse

      Telefon Festnetz: 06142 83-2224(Montag, Dienstag und Donnerstag vormittags)

    Bankverbindung

    Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    IBAN: DE30 5019 0000 4602 4105 82

    BIC: FFVBDEFF

    Bankinstitut: Frankfurter Volksbank Rhein-Main eG

    Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    IBAN: DE54 5001 0060 0064 1356 09

    BIC: PBNKDEFF

    Bankinstitut: Postbank Frankfurt

    Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    IBAN: DE66 5085 2553 0001 0000 09

    BIC: HELADEF1GRG

    Bankinstitut: Kreissparkasse Groß-Gerau

    Stichwörter

    Beistandschaft (rechtliche Vertretung, Beistandschaften/ Beurkundung, Unterhaltsvorschuss, Unterhaltsvorschussstelle

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • schriftliche Erklärung zur Aufhebung der Beistandschaft

    Voraussetzungen

    • Ihr Kind erhält Beistand durch das Jugendamt.
    • Sie sind sorgeberechtigt und haben den Beistand beantragt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber dem Jugendamt mitteilen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.: Abgabe kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 14.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2023

    Stichwörter

    Ehescheidung, getrenntlebend, Beistand, Vaterschaft, Jugendamt, Trennung, Beistandschaft loswerden, Beistandschaft kündigen, Alleinerziehend, Unterhalt, Scheidung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de