Beistandschaft durch das Jugendamt beenden
Sie haben einen Beistand für Ihr Kind beantragt und brauchen diesen jetzt nicht mehr? Dann können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt beenden.
Beschreibung
Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Wenn Sie die Vaterschaft feststellen lassen oder Unterhaltssicherung einfordern wollen, kann das Jugendamt das Kind in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und Sie so entlasten. Wenn Sie den Beistand nicht mehr brauchen, können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt ganz oder teilweise beenden.
Die Beistandschaft endet automatisch, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn
- beide Eltern die gemeinsame Sorge übernommen haben,
- das Kind volljährig ist,
- Sie mit dem Kind ins Ausland ziehen oder
- die Beistandschaft ihren Zweck erfüllt hat, zum Beispiel wenn die Vaterschaft festgestellt wurde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.
Ansprechpartner
Unterhalt/ Beurkundungen und Fachverfahren
Beschreibung
Beistandschaft (rechtliche Vertretung vn Minderjährigen in Unterhaltsfragen)
Unterhaltsvorschussleistungen
Vaterschaftsanerkennung
Erklärung über die gemeinsame Sorge
Auskunft aus dem Sorgeregister (Negativtest)
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 4
Postfach
65428 Rüsselsheim am Main
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: 1 Parkplatz an der Mainstraße, 4 an der Faulbruchstraße, 5 auf dem Landungsplatz
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei
Parkplatz: Landungsplatz
Anzahl der Stellplätze: 200
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Marktplatz
Linien:- Bus: Linie 1, 6, 11, 31, 32, 41, 42, 51, 52, 72
- Bus: Linie Spätlinien: 70, 71
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Telefonsprechzeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Persönliche Vorsprache nur mit Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon: 06142 83-2153
Telefon: 06142 83-2145
Telefax: 06142 83-2700
E-Mail: unterhaltsvorschussstelle@ruesselsheim.de
Kontaktperson
Simone Werkmann
Rita Wingertszahn
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06142 83-2144(Dienstag bis Donnerstag)
Elvira Stutmann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06142 83-2145
Najima Boudouasar
Telefon Festnetz: 06142 83-2495
Vasiliki Karipidou
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06142 83-2146
Nasrien Samiri
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06142 83-2151
Diana Keiling
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06142 83-2177
Jessica Kochner-Gessner
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06142 83-1828(Mittwoch bis Freitag)
Kerstin Wild
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06142 83-2224(Montag, Dienstag und Donnerstag vormittags)
Bankverbindung
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
IBAN: DE30 5019 0000 4602 4105 82
BIC: FFVBDEFF
Bankinstitut: Frankfurter Volksbank Rhein-Main eG
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
IBAN: DE54 5001 0060 0064 1356 09
BIC: PBNKDEFF
Bankinstitut: Postbank Frankfurt
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
IBAN: DE66 5085 2553 0001 0000 09
BIC: HELADEF1GRG
Bankinstitut: Kreissparkasse Groß-Gerau
Stichwörter
Beistandschaft (rechtliche Vertretung, Beistandschaften/ Beurkundung, Unterhaltsvorschuss, Unterhaltsvorschussstelle
erforderliche Unterlagen
- schriftliche Erklärung zur Aufhebung der Beistandschaft
Voraussetzungen
- Ihr Kind erhält Beistand durch das Jugendamt.
- Sie sind sorgeberechtigt und haben den Beistand beantragt.
Rechtsgrundlage(n)
- § 18 Absatz 1,2 und 4 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
- § 1712 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 1713 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 1714 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 1715 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 1716 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 1717 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Verfahrensablauf
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber dem Jugendamt mitteilen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.: Abgabe kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 14.12.2022
Stichwörter
Ehescheidung, getrenntlebend, Beistand, Vaterschaft, Jugendamt, Trennung, Beistandschaft loswerden, Beistandschaft kündigen, Alleinerziehend, Unterhalt, Scheidung