Zuwendungen der Kommune im kulturellen Bereich Bewilligung

    Kommunale Kulturförderung beantragen

    Sie möchten im Kulturbereich ein Vorhaben umsetzen? Dann können Sie oftmals einen Zuschuss erhalten, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

    Beschreibung

    Einige Kommunen fördern Vorhaben im kulturellen Bereich. Geförderte kulturelle Bereiche können sein:

    • Bibliotheken
    • Bildende Kunst, Darstellende Kunst
    • Film und Medien
    • Gedenkstätten
    • Heimatpflege
    • Sprach und Kulturarbeit
    • Internationale Kulturarbeit
    • Literatur
    • Museen und Ausstellungen
    • Musik sowie Soziokultur
    • etc.

    Oftmals ist die Förderung ein Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist individuell.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kultursteuerung

    Beschreibung

    Die Kultursteuerung ist an das Büro des Kulturdezernenten angegliedert und übernimmt im Sinne eines Kulturamtes hoheitliche Aufgaben der kommunalen Kulturarbeit. Zu einer ihrer Hauptaufgaben gehört die lokale Kulturförderung. Ziel der Kultursteuerung ist die nachhaltige Stärkung und Weiterentwicklung des Kulturstandorts Rüsselsheim. Die Kultursteuerung ist darüber hinaus die Beratungsstelle für die Rüsselsheimer Kulturszene und versteht sich als eine Anlaufstelle für Kulturschaffende aus allen Sparten. 

    Hauptaufgaben:

    Kulturförderung

    Kulturvermittlung und -entwicklung

    Förderstipendium

    Kulturpreis

    Kunstpfad Mainvorland

    Leuchtende Vorbilder

    Rüsselsheimer Kulturprofil

    Verdienstplakette für kulturelle Leistungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 4

    65428 Rüsselsheim am Main

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: 1 Parkplatz an der Mainstraße, 4 an der Faulbruchstraße, 5 auf dem Landungsplatz
    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Landungsplatz
    Anzahl der Stellplätze: 200
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Marktplatz
      Linien:
      • Bus: Linie 1, 6, 11, 31, 32, 41, 42, 51, 52, 72
      • Bus: Linie Spätlinien: 70, 71

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Donnerstag 15:00 bis 17:00 Uhr

    Weitere Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06142 83-2027

    Telefon: 06142 83-2026

    E-Mail: kultursteuerung@ruesselsheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    IBAN: DE30 5019 0000 4602 4105 82

    BIC: FFVBDEFF

    Bankinstitut: Frankfurter Volksbank Rhein-Main eG

    Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    IBAN: DE54 5001 0060 0064 1356 09

    BIC: PBNKDEFF

    Bankinstitut: Postbank Frankfurt

    Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    IBAN: DE66 5085 2553 0001 0000 09

    BIC: HELADEF1GRG

    Bankinstitut: Kreissparkasse Groß-Gerau

    Stichwörter

    Ansprechpartner für Künstler, Kultur, Kulturamt, Kulturförderung, Veranstaltungen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Landkreis Groß-Gerau - Kultur, Sport und Ehrenamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Seipp-Straße 4

    64521 Groß-Gerau

    Kontakt

    Telefon: 06152 989-444

    Telefax: 06152 989-675

    E-Mail: Kulturbuero@kreisgg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Es ist in der Regel ein schriftlicher Antrag notwendig. Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfahren Sie durch die zuständige Stelle.

    Folgende Informationen sind den Antragsformularen meist beizufügen:

    • Beschreibung der Maßnahme / des Projektes
    • Kosten- und Finanzierungsplan
    • Erklärung, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden ist
    • Nachweis der Gemeinnützigkeit

    Voraussetzungen

    In der Regel müssen Sie:

    • die benötigte Zuwendung bzw. Förderung glaubhaft machen
    • das Vorhaben darf meist noch nicht begonnen worden sein
    • Ihren Vorhabenschwerpunkt im Kulturbereich haben

    Verfahrensablauf

    1. In der Regel ist ein schriftlicher Antrag mit geforderten Nachweisen notwendig, den Sie bei der zuständigen Stelle einreichen.
    2. Die Bewilligung erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Verein, Kommune, Förderung, Zuwendungen, Kultur, Gemeinde, Gemeinschaft, Beihilfe, Auszahlung, Unterstützung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de