Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung von Deutschen ohne jemals mit Inlandswohnsitz

    Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung von Deutschen ohne jemals mit Inlandswohnsitz

    Das Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt, wenn es zur Eheschließung im Ausland benötigt wird.

    Beschreibung

    Wenn Sie im Ausland die Ehe schließen möchten, kann es sein, dass der ausländische Staat die Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses für die Eheschließung verlangt.

    Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige ohne Wohnsitz oder derzeitigen gewöhnlichem Aufenthalt im Inland ist das Standesamt am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts im Inland. Hat sich der Eheschließende niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, ist das Standesamt 1 in Berlin zuständig.

    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige ohne Wohnsitz oder derzeitigen gewöhnlichem Aufenthalt im Inland ist das Standesamt am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts im Inland. Hat sich der Eheschließende niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, ist das Standesamt 1 in Berlin zuständig.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Beschreibung

    Das Standesamt ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung für den Bürger- und Publikumsverkehr geöffnet. Hierfür nehmen Sie bitte telefonisch oder bevorzugt per Mail Kontakt mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter*in auf. 

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 4

    65428 Rüsselsheim am Main

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: 1 Parkplatz an der Mainstraße, 4 an der Faulbruchstraße, 5 auf dem Landungsplatz
    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Landungsplatz
    Anzahl der Stellplätze: 200
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Marktplatz
      Linien:
      • Bus: Linie 1, 6, 11, 31, 32, 41, 42, 51, 52, 72
      • Bus: Linie Spätlinien: 70, 71

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

    Kontakt

    Telefon: 06142 83-2726

    Telefax: 06142 83-2729

    E-Mail: standesamt@ruesselsheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    IBAN: DE30 5019 0000 4602 4105 82

    BIC: FFVBDEFF

    Bankinstitut: Frankfurter Volksbank Rhein-Main eG

    Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    IBAN: DE54 5001 0060 0064 1356 09

    BIC: PBNKDEFF

    Bankinstitut: Postbank Frankfurt

    Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    IBAN: DE66 5085 2553 0001 0000 09

    BIC: HELADEF1GRG

    Bankinstitut: Kreissparkasse Groß-Gerau

    Stichwörter

    Ortsgericht, Standesamt

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Die Voraussetzungen, Art und Format der zu erbringenden Nachweise und die Prüfung der Ehevoraussetzungen richten sich nach deutschem Recht.
    • Durch öffentliche Urkunden ist nachzuweisen:
      • Der Personenstand
      • Der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt
      • Die Staatsangehörigkeit
      • Sowie, ggf. die letzte(n) Ehe(n)- und/oder Lebenspartnerschaft(en) und deren Auflösung(en)

    Voraussetzungen

    • Die Person muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
    • Die beabsichtigte Eheschließung soll im Ausland stattfinden
    • Der beabsichtigten Eheschließung darf nach deutschem Recht kein Ehehindernis entgegenstehen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird beim zuständigen Standesamt 1 in Berlin beantragt. Ergibt die Prüfung, dass der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht und sind die erforderlichen Angaben zu den beiden Verlobten gemacht, so erteilt das Standesamt das beantragte Ehefähigkeitszeugnis.

    Fristen

    Nach Ausstellung, hat das Ehefähigkeitszeugnis eine Gültigkeit für die Dauer von sechs Monaten.

    Bearbeitungsdauer

    Einzelfallabhängig

    Kosten

    Bei einer Zuständigkeit des Standesamts I fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an. Ist ein hessisches Standesamt für die Ausstellung zuständig, fallen Gebühren in Höhe von 47,00 Euro an und wenn auch ausländisches Recht zu berücksichtigen ist, zusätzlich 23,50 Euro je Recht, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichenden Gebühren festgesetzt hat.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch * Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 20.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Eheschließung, Ehe, Ehefähigkeitszeugnis, Ehevoraussetzungen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de