Schulgeld Befreiung

    Schule - Lernmittelfreiheit

    Beschreibung

    In Hessen gilt die so genannte Lernmittelfreiheit: Schülerinnen und Schüler oder ihre Eltern müssen Lernmittel wie Schulbücher, Materialien für den naturwissenschaftlichen Unterricht oder Lernsoftware nicht auf eigene Kosten anschaffen. Stattdessen können diese für einen bestimmten Zeitraum ausgeliehen werden.

    Bestimmte Gegenstände sind von der Lernmittelfreiheit ausgenommen und müssen von den Schülerinnen und Schülern selbst mitgebracht werden. Dazu gehören zum Beispiel Schreib- und Zeichenmaterial, Taschenrechner und Musikinstrumente. Für die Anschaffung von Lehrmitteln wie Sportgeräten oder Wandkarten sind hingegen die Schulträger zuständig.

    Zuständigkeit

    Schülerinnen und Schülern an öffentlichen Schulen und beihilfeberechtigten Ersatzschulen werden die an der Schule eingeführten Lernmittel unentgeltlich und zeitlich befristet zum Gebrauch überlassen (Ausleihe) oder sie werden in den Räumen der Schule zum gemeinsamen Gebrauch bereitgestellt.

    Ansprechpartner

    Schulservice

    Beschreibung

    Raumvermietung

    Schülerbeförderung und Schülerfahrtkostenerstattung, Schulzeitkarten

    Bau- und Sanierungsmaßnahmen Schulen

    Personalangelegenheiten Schulservice/ Schulen

    Adresse

    Hausanschrift

    Ferdinand-Stuttman-Straße 15

    65428 Rüsselsheim am Main

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Am Bahnhof
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Tiefgarage Ferdinand-Stuttmann-Straße
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Ferdinand-Stuttmann-Straße
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Ferdinand-Stuttmann-Straße
    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Bahnof
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 11, 16, 31, 32, 41,42, 51, 52, AST 70, AST 71
    • Haltestelle: Haltestelle Bahnhof Südseite
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 22, 24, 46, 61, 67

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06142 83-2711

    Telefax: 06142 83-2748

    E-Mail: monika.alabowitz@ruesselsheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    IBAN: DE30 5019 0000 4602 4105 82

    BIC: FFVBDEFF

    Bankinstitut: Frankfurter Volksbank Rhein-Main eG

    Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    IBAN: DE54 5001 0060 0064 1356 09

    BIC: PBNKDEFF

    Bankinstitut: Postbank Frankfurt

    Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    IBAN: DE66 5085 2553 0001 0000 09

    BIC: HELADEF1GRG

    Bankinstitut: Kreissparkasse Groß-Gerau

    Stichwörter

    Bau- und Sanierungsmaßnahmen an Schulen und Kindertagesstätten, Schülerbeförderung, Schülerfahrtkostenerstattung

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Kultusministerium am 10.08.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schulmaterialien, kostenfrei, leihweise, Lehrmittelfreiheit, Lehrmaterialien, kostenlos, Schulbuch, Übungshefte, Lernmaterialien, Leihe, Schulbücher

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de