Adoption eines ausländischen Kindes - Beurkundung beantragen
Beschreibung
Möchten Sie ein Kind aus dem Ausland adoptieren? Dann sollten Sie im Vorfeld die Anerkennung einer solchen Adoption im Inland klären. Nach der Auslandsadoption bleibt die ausländische Geburtsurkunde Ihres Adoptivkindes gültig. Als Adoptiveltern können Sie dennoch zusätzlich eine Beurkundung der Geburt in Deutschland beantragen.
Hinweis: Entscheidet ein deutsches Gericht über eine Adoption, nimmt dieses auch die Beurkundung vor. Das Gleiche gilt auch, wenn ein deutsches Familiengericht eine Auslandsadoption von einer schwachen in eine starke Adoption umwandelt.
Zuständigkeit
An das Standesamt Ihres Wohnsitzes
Ansprechpartner
Standesamt
Beschreibung
Das Standesamt ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung für den Bürger- und Publikumsverkehr geöffnet. Hierfür nehmen Sie bitte telefonisch oder bevorzugt per Mail Kontakt mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter*in auf.
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: 1 Parkplatz an der Mainstraße, 4 an der Faulbruchstraße, 5 auf dem Landungsplatz
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei
Parkplatz: Landungsplatz
Anzahl der Stellplätze: 200
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Marktplatz
Linien:- Bus: Linie 1, 6, 11, 31, 32, 41, 42, 51, 52, 72
- Bus: Linie Spätlinien: 70, 71
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Telefon: 06142 83-2726
Telefax: 06142 83-2729
E-Mail: standesamt@ruesselsheim.de
Internet
Bankverbindung
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
IBAN: DE30 5019 0000 4602 4105 82
BIC: FFVBDEFF
Bankinstitut: Frankfurter Volksbank Rhein-Main eG
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
IBAN: DE54 5001 0060 0064 1356 09
BIC: PBNKDEFF
Bankinstitut: Postbank Frankfurt
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
IBAN: DE66 5085 2553 0001 0000 09
BIC: HELADEF1GRG
Bankinstitut: Kreissparkasse Groß-Gerau
Stichwörter
Ortsgericht, Standesamt
erforderliche Unterlagen
sämtliche Unterlagen, die im Herkunftsland für die Adoption erforderlich waren
Hinweis: Sie benötigen ausländische Urkunden mit Überbeglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung.
Rechtsgrundlage(n)
- § 36 Personenstandsgesetz (PStG) (Geburten und Sterbefälle im Ausland)
- § 27 Personenstandsgesetz (PStG) (Feststellung und Änderung des Personenstandes, sonstige Fortführung)
Rechtsbehelf
Sollten Sie mit einer Entscheidung des Standesamtes nicht einverstanden sein, können Sie sich an das Amtsgericht wenden. (§ 49 Abs. 1; § 50 Personenstandsgesetz). Für die Entscheidungen sind ausschließlich die Amtsgerichte zuständig, die ihren Sitz am Ort eines Landgerichts haben.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes beim Standesamt Ihres Wohnsitzes beantragen. Hier können Sie gleichzeitig den Antrag auf eine neue Geburtsurkunde stellen.
Das Standesamt trägt die Änderung im Personenstandsregister ein.
Hinweis: Das Standesamt, das die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes vornimmt, informiert automatisch andere Standesämter.
Kosten
Die Beurkundung erfolgt gebührenfrei. Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren an.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Apostille und Legalisation (Urkunden und Beglaubigungen)" im Hessen-Finder.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.01.2017
Stichwörter
Adoptionsurkunde, Adoptivkind, internationale Adoption, Adoptivfamilie, Beurkundung, Adoptionsverfahren, Urkunde, Annahme als Kind, Adoptiveltern