Brandschutz
Beschreibung
Der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung obliegt In Hessen den Gemeinden in ihrem Gebiet. Sie haben dazu insbesondere eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern muss eine Berufsfeuerwehr aufgestellt werden.
Die Feuerwehren haben Aufgaben im vorbeugenden Brandschutz zu erfüllen und Menschen wie Tieren bei Bränden, Unfällen oder anderen Notlagen zu helfen.
Aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehren können nur Personen sein, die für den Einsatzdienst gesundheitlich geeignet sind und das 17., aber noch nicht das 60. Lebensjahr vollendet haben (wenn es im dienstlichen Interesse liegt, kann die Feuerwehrdienstzeit auf Antrag der oder des ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus um eine bestimmte Frist, jedoch nicht länger als bis zum 65. Lebensjahr hinausgeschoben werden).
An einer Mitgliedschaft interessierte Personen können sich an ihre Gemeinde (Freiwillige Feuerwehr) wenden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Freiwillige Feuerwehr Ihrer Gemeinde oder in den Städten Darmstadt, Frankfurt, Gießen, Kassel, Offenbach, Wiesbaden an die Berufsfeuerwehr.
Ansprechpartner
Amt für Brandschutz
Beschreibung
Dienstleistungen
- Beratung zu Brandmeldeanlagen
- Brandschutzberatung
- Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung
- Brandschutzlehrgang für Nicht-Feuerwehrangehörige
Satzungen
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Gefahrenverhütungsschau, Beratungs-, -Schulungs- und sonstigen Tätigkeiten im vorbeugenden Brandschutz
- Feuerwehrsatzung
- Feuerwehrgebührensatzung
Downloads und Merkblätter
- Merkblatt Bedientableau für Entrauchungsanlagen
- Merkblatt Erstellung von Feuerwehrplänen
- Merkblatt Flächen für die Feuerwehr - Ausführungsbestimmungen Stadt Rüsselsheim
- Merkblatt Feuerwehrschließungen
- Merkblatt Kennzeichnung und Farbe von Handsteuereinrichtungen
- Merkblatt Information zur Planung von Ladestellen für Elektrofahrzeuge
Freiwillige Feuerwehren (FF) der Stadt Rüsselsheim
FF Rüsselsheim-Stadt "Förderverein"
An der Feuerwache 2
65428 Rüsselsheim am Main
Telefon: 06142 91020
Fax: 06142 910259
FF Rüsselsheim-Königstädten "Förderverein"
Außerhalb 33
65428 Rüsselsheim am Main
Telefon: 06142 31127
Fax: 06142 301242
FF Rüsselsheim-Haßloch "Förderverein"
Mönchbruchstraße 29
65428 Rüsselsheim am Main
Telefon: 06142 55857
Fax: 06142 836044
FF Rüsselsheim-Bauschheim "Förderverein"
Brunnenstraße 87
65428 Rüsselsheim am Main
Telefon: 06142 72256
Fax: 06142 738887
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Besucherparkplätze
Anzahl der Stellplätze: 5
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Neckarstraße
Linien:- Bus: Linie 6
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06142 9102-0
Telefon: 06142 9102-21
Telefon: 112
Telefax: 06142 14712
E-Mail: amtsleitung@feuerwehr-ruesselsheim.de
E-Mail: vb@feuerwehr-ruesselsheim.de
Internet
Stichwörter
Brandschutz, Feuerwehr
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport unter den Stichworten "Feuerwehr" und "Katastrophenschutz".
- Katastrophenschutz(Hessisches Ministerium des Innern und für Sport)
- Feuerwehr(Hessisches Ministerium des Innern und für Sport)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Brandverhütungsschau, Freiwillige Feuerwehr, Feuerbeschau, Brandverhütung, Feuerwehr, Brandschutz, Brandhilfe