Hochwasserschäden Beseitigung
Wo Hochwasser bereits zurückgegangen ist, zeigt sich erst das wahre Ausmaß der Schäden. Deren Beseitigung sollte zeitnah und gezielt vorgenommen werden.
Beschreibung
Hochwasserschäden sollten zur Vermeidung weiterer Gefahren schnellstmöglich beseitigt werden. Das nicht abgeflossene Wasser beinhaltet Gefahrenstoffe, wie Öl und Chemikalien, die sich in der Umwelt festsetzen. Auch die Wiederinbetriebnahme elektrischer Anlagen sowie das Betreten überschwemmter Gebäude muss mit Vorsicht begangen werden. Mauerwerke sollten so schnell wie möglich getrocknet werden, um Schimmelbildung zu vermeiden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Raunheim - Fachdienst III.2, Stadtplanung, Gebäudeunterhaltung und Wohnungsaufsicht
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: vor dem Rathausgebäude
Anzahl der Stellplätze: 100
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: vor dem Rathausgebäude
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Rathaus
Linien:- Bus: Linie Linie 79, Linie 78
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Verwaltung:
Montag: 08.00 - 11.30 Uhr
Dienstag: 08.00 - 11.30 Uhr
Mittwoch: 08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr
Donnerstag: 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag: geschlossen
Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Montag: 07.00 - 11.30 Uhr
Dienstag: 08.00 - 11.30 Uhr
Mittwoch: 08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr
Donnerstag: 13.00 - 16.00 Uhr
jeden 1. Samstag: 09.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06142 402-229
Telefax: 06142 402-228
E-Mail: stadtplanung@raunheim.de
Internet
Fristen
Die Beseitigung von Hochwasserschäden sollte so schnell wie möglich erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Überschwemmung, Deichbruch, Gewitter, Hochwasserhilfe, Katastrophe, Wasserstrom, Hochwasser, Beräumung, Überflutung, Naturkatastrophe, Starkregen, Hochwasserschaden, Schadensbeseitigung, Elementarschäden, Dammbruch, Hochwasseropfer