Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung
Beschreibung
Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet.
Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.
zuständige Stelle
Meldebehörde, in dessen Zuständigkeitsbereich die Beherbergungsstätte liegt
Ansprechpartner
Stadt Raunheim - Fachdienst IV.4 - Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: vor dem Rathausgebäude
Anzahl der Stellplätze: 100
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: vor dem Rathausgebäude
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Rathaus
Linien:- Bus: Linie Linie 79, Linie 78
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Verwaltung:
Montag: 08.00 - 11.30 Uhr
Dienstag: 08.00 - 11.30 Uhr
Mittwoch: 08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr
Donnerstag: 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag: geschlossen
Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Montag: 07.00 - 11.30 Uhr
Dienstag: 08.00 - 11.30 Uhr
Mittwoch: 08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr
Donnerstag: 13.00 - 16.00 Uhr
jeden 1. Samstag: 09.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06142 402-190
Telefax: 06142 402228
E-Mail: buergerbuero@raunheim.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald ihr Aufenthalt die Dauer von sechs bzw. drei Monaten überschreitet.
Hinweise (Besonderheiten)
Die beschriebenen Informationen betreffen den Fall des "Wohnens" in der Beherbergungsstätte (Hotel, Pension).
Für die in der Praxis typischen Kurzaufenthalte werden besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten verwendet (§ 29 Absätze 2 und 3 und § 30 BMG).
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 07.04.2022