Vergnügungsteuer Festsetzung

    Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte

    Beschreibung

    Die Automatensteuer bzw. Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den hessischen Städten und Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann. Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen; besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen.
     
    Steuerschuldner ist der Veranstalter (Halter von Spielapparaten). Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen. 

    Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Kommunen überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate (Bruttokasse) oder dem Spieleinsatz (Summe der von den Spielern aufgewendeten Geldbeträge). Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Steueramt der Kommune

    Zuständigkeit

    An das zuständige Steueramt der Kommune. Hier erhalten Sie auch die für die Steuerklärung erforderlichen Vordrucke.

    Ansprechpartner

    Stadt Raunheim - Fachdienst II.1, Finanzen

    Adresse

    Postanschrift

    Am Stadtzentrum 1

    65479 Raunheim

    Öffnungszeiten

    Mo.: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.00 Uhr
    Di.: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.00 Uhr
    Mi.: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr
    Do.: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.00 Uhr
    Fr.: 09.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06142 942931-202

    Telefon: 06142 942931-208

    Telefax: 06142 926-460

    E-Mail: m.krauss@raunheim.de

    E-Mail: t.lang@raunheim.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Raunheim - Fachdienst II.2, Ordnung und Gefahrenabwehr

    Adresse

    Postanschrift

    Am Stadtzentrum 1

    65479 Raunheim

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Verwaltung:
    Montag: 08.00 - 11.30 Uhr
    Dienstag: 08.00 - 11.30 Uhr
    Mittwoch: 08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr
    Donnerstag: 13.00 - 16.00 Uhr
    Freitag: geschlossen

    Öffnungszeiten Bürgerbüro:
    Montag: 07.00 - 11.30 Uhr
    Dienstag: 08.00 - 11.30 Uhr
    Mittwoch: 08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr
    Donnerstag: 13.00 - 16.00 Uhr
    jeden 1. Samstag: 09.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06142 402266

    Telefax: 06142 402228

    E-Mail: ordnungsamt@raunheim.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Stichwörter

    Spielsteuer, Steuer, Geld, Spielautomat, Spielgerätesteuer, Spielhallen, Glücksspiel, Vergnügungssteuer, Automatensteuer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de