Personalausweis - Adresse ändern
Wenn Sie umziehen, müssen Sie diese Änderung der Anschrift der zuständigen Stelle mitteilen.
Beschreibung
Ihr Personalausweis weist Ihre Adresse aus. Im Falle eines Umzugs, müssen Sie die Änderung der Anschrift der zuständigen Stelle mitteilen.
Die zuständige Stelle bringt einen Aufkleber auf Ihrem Personalausweis auf und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Raunheim - Fachdienst IV.4 - Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: vor dem Rathausgebäude
Anzahl der Stellplätze: 100
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: vor dem Rathausgebäude
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Rathaus
Linien:- Bus: Linie Linie 79, Linie 78
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Verwaltung:
Montag: 08.00 - 11.30 Uhr
Dienstag: 08.00 - 11.30 Uhr
Mittwoch: 08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr
Donnerstag: 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag: geschlossen
Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Montag: 07.00 - 11.30 Uhr
Dienstag: 08.00 - 11.30 Uhr
Mittwoch: 08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr
Donnerstag: 13.00 - 16.00 Uhr
jeden 1. Samstag: 09.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06142 402-190
Telefax: 06142 402228
E-Mail: buergerbuero@raunheim.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
- § 27 Absatz 1 Nummer 1 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 1 Absatz 5 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) am 17.12.2020
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