Gewerbelegitimationskarte beantragen
Beschreibung
Wenn Sie in einem anderen Staat einen Nachweis darüber benötigen, dass Sie in der Bundesrepublik Deutschland unternehmerisch tätig sind, können Sie sich eine Gewerbelegitimationskarte ausstellen lassen.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der Betrieb seinen Sitz hat bzw. haben wird.
Ansprechpartner
Stadt Raunheim - Fachdienst II.1, Finanzen
Adresse
Postanschrift
Am Stadtzentrum 1
65479 Raunheim
Öffnungszeiten
Mo.: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.00 Uhr
Di.: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.00 Uhr
Mi.: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr
Do.: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.00 Uhr
Fr.: 09.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06142 942931-202
Telefon: 06142 942931-208
Telefax: 06142 926-460
E-Mail: m.krauss@raunheim.de
E-Mail: t.lang@raunheim.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular
- Personalausweis oder Reisepass
- Ggf. Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug
- Ggf. Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Ggf. Handwerkskarte
- Ggf. Nachweise über Versicherungen, die für das ausgeübte Gewerbe erforderlich sind
Voraussetzungen
Sie müssen ein Gewerbe in Deutschland betreiben.
Rechtsgrundlage(n)
- § 55b Absatz 2 Gewerbeordnung (GewO)
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL)
Kosten
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem behördlichen Zeitaufwand. Sie beträgt mindestens 30,50 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland kann keine Gewähr übernommen werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 23.06.2014
Stichwörter
Gewerbeangelegenheiten, Bescheinigung, Auslandstätigkeit, Gewerbeordnung, gewerbliche Tätigkeit im Ausland, Reisegewerbekarte