Melderegisterauskunft Erteilung
Sie suchen eine Person? Dann können Sie diese mit einer Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde eventueell finden.
Beschreibung
Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:
- einfache Melderegisterauskunft
- erweiterte Melderegisterauskunft
- Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
- Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
- Selbstauskunft
- Gruppenauskunft
Hinweise für Nauheim: Melderegisterauskunft
Es ist unbedingt erforderlich, dass Sie Ihrer Anfrage einen ausreichend frankierten Rückumschlag mit genauer Anschrift beilegen.
Telefonische Auskünfte sind grundsätzlich nicht möglich!
Internetportal für den Abruf von Melderegisterdaten
Es ist ab sofort für berechtigte Anwender möglich, über das Internet-Portal ZEMA (Zentrale einfache Melderegisterauskünfte) schnell und wirtschaftlich auf Melderegisterdaten zuzugreifen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Zuständigkeit
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Ansprechpartner
Gemeinde Nauheim - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Nauheim Sportplatz
Linien:- Bus: Linie 61
Postanschrift
Postfach 11 61
64561 Nauheim
Öffnungszeiten
Montag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 6152 639100
Telefax: +49 6152 639280
E-Mail: buergerbuero@nauheim.de
Kontaktperson
Sabine White
Angelika Lehnhardt
Frau Sarah Celebi
Fax: +49 6152 639-280
Telefon Festnetz: 263
Telefon Festnetz: +49 6152 639-100
E-Mail: buergerbuero@nauheim.de
Lisa Wolf
Internet
erforderliche Unterlagen
- ggf. Identitätsnachweis, Nachweis des berechtigten, rechtlichen oder aber öffentlichen Interesses
Formulare
In der Regel ist ein formloser Antrag nötig.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
Kosten
Es fallen Kosten an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft. Sie ergeben sich in Hessen aus dem Verwaltungskostenverzeichnis zur Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport in der jeweils gültigen Fassung
Hinweise für Nauheim: Melderegisterauskunft
Als Zahlungsarten werden Verrechnungsscheck, Postüberweisung oder vorgedruckter Überweisungsauftrag im Rahmen der Abbuchung anerkannt. Außerdem ist der Anfrage ein fankierter Rückumschlag beizulegen.
Hinweise (Besonderheiten)
Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS), Referat II 8 am 10.12.2020
Stichwörter
Meldeauskunft, Meldepflicht