Anzeige einer Hausgeburt
Beschreibung
Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
Zur Anzeige einer Hausgeburt sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
- jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
- Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburten(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
das Standesamt des Geburtsortes
Ansprechpartner
Stadt Mörfelden-Walldorf - Standesamt
Adresse
Postanschrift
Flughafenstraße 37
64546 Mörfelden-Walldorf
Kontakt
Telefon: 06105 938-223
Telefon: 06105 938-834
Telefon: 06105 938-868
Telefax: 06105 938-969
E-Mail: standesamt@moerfelden-walldorf.de
Kontaktperson
Stefanie Schmitt
Postanschrift
Flughafenstraße 37
64546 Mörfelden-Walldorf
Fax: 06105 938-969
Telefon Festnetz: 06105 938-868
Natascha Felch
Postanschrift
Flughafenstraße 37
64546 Mörfelden-Walldorf
Fax: 06105 938-969
Telefon Festnetz: 06105 938-834
Alexandra Grüner
erforderliche Unterlagen
- bei miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunden der Eltern und die Eheurkunde
- oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister
- bei nicht miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunde der Mutter
- falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
- Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
- Geburtsurkunde des Vaters
- ggf. die Sorgeerklärungen
- Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
- Bei mündlicher Anzeige eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren.
Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe aufgelöst ist.
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 18 ff. Personenstandsgesetz (PStG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 33 Personenstandsverordnung (PStV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Gebührenfrei
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.01.2017
Stichwörter
Kindesanmeldung, Geburten, Standesamt, Geburtsanzeige, Baby, Geburtsanmeldung, Standesamtsangelegenheiten, Klapperstorch, Sohn, Urkunde (Geburtsurkunde), Tochter, Mutter, Standesamtsangelegenheit, Schwangerschaft, Geburtstag, Geburtsbeurkundung, Frühgeburt, Kind, Bescheinigung Geburt, Nachwuchs, Geburtsurkunde, Urkunde, Anmeldung, Standesamt, Vater, Antrag Geburtsurkunde, Geburt, Entbindung