Geburt im Ausland BeurkundungOnline erledigen

    Geburt im Ausland, Beurkundung

    Beschreibung

    Wurden Sie oder ein naher Angehöriger im Ausland geboren, können Sie die nachträgliche Beurkundung der Geburt im Geburtenregister (früher Geburtenbuch) beim Standesamt in Deutschland beantragen.

    Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht - ordnungsgemäß ausgestellte Geburtsurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt.

    Der nachträgliche Eintrag in das Geburtenregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Geburtsurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    das Standesamt am deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort

    • der im Ausland Geborenen oder
    • der Antragsberechtigten (zum Beispiel deutscher Aufenthaltsort der Eltern)

    In allen anderen Fällen: die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft/ Konsulat) oder das Standesamt I in Berlin:
    Standesamt I in Berlin
    Schönstedtstr. 5
    13357 Berlin (Mitte)
    Tel.: + 49 30 - 90 269-5000
    Fax: + 49 30 - 90 269-5245

    Öffnungszeiten:
    Mo: geschlossen
    Di: 09:00 - 12:00 Uhr
    Mi: geschlossen
    Do: 14:00 - 17:00 Uhr
    Fr: geschlossen

    Ansprechpartner

    Stadt Mörfelden-Walldorf - Standesamt

    Adresse

    Postanschrift

    Flughafenstraße 37

    64546 Mörfelden-Walldorf

    Kontakt

    Telefon: 06105 938-223

    Telefon: 06105 938-834

    Telefon: 06105 938-868

    Telefax: 06105 938-969

    E-Mail: standesamt@moerfelden-walldorf.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 02.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • ausländische Geburtsurkunde mit Übersetzung; gegebenenfalls Legalisation / Apostille
    • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
    • Ehe- und Geburtsurkunden der Eltern der Person, auf die sich der Eintrag bezieht
    • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde / Staatsangehörigkeitsausweis

    Darüber hinaus kann die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich sein - erkundigen Sie sich darüber bitte vorab im Standesamt.

    Voraussetzungen

    Die Nachbeurkundung der Geburt ist möglich für

    • deutsche Staatsangehörige
    • Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

    Antragsberechtigte sind

    • die einzutragende Person selbst
    • deren Eltern
    • deren Kinder
    • der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Details zu den Modalitäten und den Unterlagen, die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt, erfragen Sie dort bitte vorab telefonisch.

    • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
    • Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Geburtenregister erfolgen.

    Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Registereintragung eine Geburtsurkunde aus.

    Kosten

    47,00 Euro, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat. Ggf. erhöht sich die Gebühr, wenn weitere Urkunden zu prüfen sind.

    Bemerkungen

    Weiterführende Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern am 05.01.2017

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schwangerschaft, Nachwuchs, Kind, Internationale Geburtsurkunde, Geburtstag, Geburtsanmeldung, Geburtsbeurkundung, Entbindung, mehrsprachige Geburtsurkunde, Bescheinigung Geburt, Geburtsurkunde, Mutter, Kindesanmeldung, Urkunde, Sohn, Beurkundung, Nachbeurkundung, Geburt, Antrag Geburtsurkunde, Standesamtsangelegenheit, Frühgeburt, Baby:Vater, Tochter, Standesamt, Standesamtsangelegenheiten, Urkunde (Geburtsurkunde), Anmeldung, Geburtsanzeige, Standesamt, Klapperstorch, Geburten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English