Anzeige des Gewerbebetriebs eines Pfandleihers

    Pfandleih- oder Pfandvermittlerbetrieb (Anzeige)

    Beschreibung

    Wenn Sie mit dem Betrieb eines Pfandleih- oder Pfandvermittlergewerbes beginnen, haben Sie anzuzeigen, welche Räume Sie für den Gewerbebetrieb nutzen. Gleiches gilt beim Wechsel der genutzten Räume für die genannten Gewerbebetriebe.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die jeweilige Stadt / Gemeinde (Ordnungsamt).

    Ansprechpartner

    Stadt Mörfelden-Walldorf - Ordnungsamt

    Beschreibung

    Feste Telefonzeiten

    Montag und Dienstag        9:00 bis 11:00 Uhr

    Donnerstag                        14:00 bis 16:00 Uhr

    Adresse

    Postanschrift

    Flughafenstraße 37

    64546 Mörfelden-Walldorf

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Verwaltung:

    montags, dienstags, mittwochs und freitags 08:30 - 12:00 Uhr
    donnerstags 14:00 - 18:00 Uhr

    Terminvereinbarungen sind möglich und erwünscht, selbstverständlich auch ausserhalb der Öffnungszeiten.

    Kontakt

    Telefon: 06105 938-303

    Telefax: 06105 938-321

    E-Mail: ordnungsbehoerde@moerfelden-walldorf.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Formlose Mitteilung, ggf. mit Kopie des Grundrisses ist ausreichend. Bitte nehmen Sie Bezug auf Ihren Erlaubnisbescheid und nennen Sie das Entscheidungsdatum sowie das behördliche Aktenzeichen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Pfandsachen, Pfandleiher, Kredit, Pfandgläubiger, Pfandsache, Pfandleihe, Leihhaus, Pfandleihanstalt, Pfänder, Pfandvermittler, Pfandhaus

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de