Melderegister - Eintragen einer Auskunftssperre
Wenn Sie eine Auskunftssperre im Melderegister eintragen lassen wollen, müssen Sie schutzwürdige Interessen glaubhaft machen.
Beschreibung
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.
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zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Stadt Mörfelden-Walldorf - Stadtbüro Walldorf
Adresse
Postanschrift
Flughafenstraße 37
64546 Mörfelden-Walldorf
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Montag bis Mittwoch 13:30 - 17:00 Uhr
Donnerstag 13:00 - 19:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06105 938-250
Telefax: 06105 938-325
E-Mail: stadtbuero@moerfelden-walldorf.de
Kontaktperson
Ines Becker
Postanschrift
Flughafenstraße 37
64546 Mörfelden-Walldorf
Telefon Festnetz: 06105 938-250
Fax: 06105 938-325
André Campos Oliveira
Postanschrift
Flughafenstraße 37
64546 Mörfelden-Walldorf
Telefon Festnetz: 06105 938-250
Fax: 06105 938-325
Svenja Hofmann
Postanschrift
Flughafenstraße 37
64546 Mörfelden-Walldorf
Telefon Festnetz: 06105 938-250
Fax: 06105 938-325
Melanie Kreiner
Postanschrift
Flughafenstraße 37
64546 Mörfelden-Walldorf
Telefon Festnetz: 06105 938-309
Fax: 06105 938-321
E-Mail: fundbuero@moerfelden-walldorf.de
Ina Kuschmierz
Postanschrift
Flughafenstraße 37
64546 Mörfelden-Walldorf
Telefon Festnetz: 06105 938-250
Fax: 06105 938-325
Stadt Mörfelden-Walldorf - Stadtbüro Mörfelden
Adresse
Postanschrift
Westendstraße 8
64546 Mörfelden-Walldorf
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Montag bis Mittwoch 13:30 - 17:00 Uhr
Donnerstag 13:00 - 19:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06105 938-770
Telefax: 06105 938-970
E-Mail: stadtbuero@moerfelden-walldorf.de
Kontaktperson
Nawal El Hammouti
Postanschrift
Westendstraße 8
64546 Mörfelden-Walldorf
Telefon Festnetz: 06105 938-770
Fax: 06105 938-970
Norman Lang
Postanschrift
Westendstraße 8
64546 Mörfelden-Walldorf
Fax: 06105 938-970
Telefon Festnetz: 06105 938-770
Karsten Schulmeyer
Postanschrift
Westendstraße 8
64546 Mörfelden-Walldorf
Fax: 06105 938-970
Telefon Festnetz: 06105 938-770
erforderliche Unterlagen
- ggf. Nachweise für die Gefährdung
Formulare
Es ist in der Regel ein formloser Antrag nötig.
Voraussetzungen
- Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaub-haft machen.
- Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 51 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
- Ziffer 51 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Verfahrensablauf
Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.
Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden.
Anschließend werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.
Die Sperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde.
Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.
Fristen
Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 10.12.2020