Personalausweis Meldung

    Personalausweis Meldung

    Sie müssen Änderungen, das Abhandenkommen und das Wiederauffinden des Ausweises unverzüglich der Personalausweisbehörde melden.

    Beschreibung

    Die Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein, sonst wird der Ausweis ungültig. Ausnahme: Anschrift und Größe

    Sie sind daher verpflichtet, Änderungen oder das Abhandenkommen und das Wiederauffinden des Ausweises unverzüglich der Personalausweisbehörde zu melden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Mörfelden-Walldorf - Stadtbüro Walldorf

    Adresse

    Postanschrift

    Flughafenstraße 37

    64546 Mörfelden-Walldorf

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
    Montag bis Mittwoch 13:30 - 17:00 Uhr
    Donnerstag 13:00 - 19:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06105 938-250

    Telefax: 06105 938-325

    E-Mail: stadtbuero@moerfelden-walldorf.de

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Mörfelden-Walldorf - Stadtbüro Mörfelden

    Adresse

    Postanschrift

    Westendstraße 8

    64546 Mörfelden-Walldorf

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
    Montag bis Mittwoch 13:30 - 17:00 Uhr
    Donnerstag 13:00 - 19:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06105 938-770

    Telefax: 06105 938-970

    E-Mail: stadtbuero@moerfelden-walldorf.de

    Version

    Technisch geändert am 05.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Wird die Ausstellung eines neuen Personalausweises erforderlich, richten sich die Gebühren nach § 1 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV). Die Änderung der Anschrift auf dem Personalausweis ist nach § 1 Abs. 5 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    neuer Personalausweis, elektronischer Personalausweis, nPA, Perso, ePA, PA, neu

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English