Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung gegenüber Wohnungsgebern

    Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung gegenüber Wohnungsgebern

    Sie können als Eigentümer einer Wohnung eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen erhalten, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Beschreibung

    Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigentümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist.

    Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.

    Zuständigkeit

    Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.

    Ansprechpartner

    Stadt Mörfelden-Walldorf - Stadtbüro Walldorf

    Adresse

    Postanschrift

    Flughafenstraße 37

    64546 Mörfelden-Walldorf

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
    Montag bis Mittwoch 13:30 - 17:00 Uhr
    Donnerstag 13:00 - 19:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06105 938-250

    Telefax: 06105 938-325

    E-Mail: stadtbuero@moerfelden-walldorf.de

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Mörfelden-Walldorf - Stadtbüro Mörfelden

    Adresse

    Postanschrift

    Westendstraße 8

    64546 Mörfelden-Walldorf

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
    Montag bis Mittwoch 13:30 - 17:00 Uhr
    Donnerstag 13:00 - 19:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06105 938-770

    Telefax: 06105 938-970

    E-Mail: stadtbuero@moerfelden-walldorf.de

    Version

    Technisch geändert am 05.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • ggf. Nachweis des rechtlichen Interesses

    Formulare

    In der Regel ist ein formloser Antrag nötig.

    Voraussetzungen

    Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es sind ggf. Speicher- bzw. Löschfristen zu beachten.

    Kosten

    Gemäß der Ziffern 421- 424 des Verwaltungskostenverzeichnisses zur Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (HMdIS) in der jeweils gültigen Fassung können Gebühren anfallen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS, Referat II 8 am 10.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de