Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung gegenüber Wohnungsgebern
Sie können als Eigentümer einer Wohnung eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen erhalten, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Beschreibung
Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigentümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist.
Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.
Ansprechpartner
Stadt Mörfelden-Walldorf - Stadtbüro Walldorf
Adresse
Postanschrift
Flughafenstraße 37
64546 Mörfelden-Walldorf
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Montag bis Mittwoch 13:30 - 17:00 Uhr
Donnerstag 13:00 - 19:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06105 938-250
Telefax: 06105 938-325
Stadt Mörfelden-Walldorf - Stadtbüro Mörfelden
Adresse
Postanschrift
Westendstraße 8
64546 Mörfelden-Walldorf
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Montag bis Mittwoch 13:30 - 17:00 Uhr
Donnerstag 13:00 - 19:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06105 938-770
Telefax: 06105 938-970
erforderliche Unterlagen
- ggf. Nachweis des rechtlichen Interesses
Formulare
In der Regel ist ein formloser Antrag nötig.
Voraussetzungen
Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es sind ggf. Speicher- bzw. Löschfristen zu beachten.
Kosten
Gemäß der Ziffern 421- 424 des Verwaltungskostenverzeichnisses zur Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (HMdIS) in der jeweils gültigen Fassung können Gebühren anfallen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS, Referat II 8 am 10.12.2020