personenbezogene Daten Berichtigung

    Personenbezogene Daten - Berichtigung unrichtiger Daten

    Beschreibung

    Haben öffentliche Stellen des Bundes, des Landes Hessen, der Gemeinden und Landkreise Ihre personenbezogenen Daten falsch gespeichert, können Sie verlangen, dass die Daten berichtigt werden. Sind personenbezogene Daten in Akten unrichtig, können Sie verlangen, dass die öffentliche Stelle dies in der Akte vermerkt.

    Sonstiges

    Unter den in § 35 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes genannten Voraussetzungen haben Sie einen Berichtigungsanspruch auch gegenüber nicht öffentlichen Stellen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Stelle, die Ihre fehlerhaften personenbezogenen Daten speichert.

    Ansprechpartner

    Stadt Mörfelden-Walldorf - Bürger- und Ordnungsamt

    Adresse

    Postanschrift

    Flughafenstraße 37

    64546 Mörfelden-Walldorf

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Verwaltung:

    montags, dienstags, mittwochs und freitags 08:30 - 12:00 Uhr
    donnerstags 14:00 - 18:00 Uhr

    Terminvereinbarungen sind möglich und erwünscht, selbstverständlich auch ausserhalb der Öffnungszeiten.



    Kontakt

    Telefon: 06105 938-260

    Telefax: 06105 938325

    E-Mail: stadtbuero@moerfelden-walldorf.de

    Version

    Technisch geändert am 20.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Berichtigung falscher personenbezogener Daten ist von der entsprechenden öffentlichen Stelle vorzunehmen. Ihrem Antrag kommt daher lediglich Anstoßfunktion zu. Sie können den Antrag daher formlos, schriftlich, mündlich, telefonisch oder elektronisch stellen. Über ihn entscheidet die entsprechende Stelle nach Prüfung. Sie können sich stattdessen oder zusätzlich an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden.

    Von der Berichtigung Ihrer Daten sind die Empfänger übermittelter Daten zu unterrichten. Die Unterrichtung kann unterbleiben, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde und keine Anhaltspunkte bestehen, dass dadurch schutzwürdige Belange des Betroffenen beeinträchtigt werden können.

    Kosten

    Die Antragstellung ist für Sie kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit am 01.02.2013

    Version

    Technisch geändert am 29.01.2024

    Stichwörter

    Datenschutz, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten, Berichtigung von Daten, Widerspruchsrecht gegen die Erhebung, Datenspeicherung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English