Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.
Hinweise für Kelsterbach: Straßenreinigungssatzung
- StraßenreinigungssatzungKeine weiteren Hinweise vorhanden
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Hinweise für Kelsterbach: Straßenreinigungssatzung
Stadtfeger
zu erreichen in der Zeit von
montags - donnerstags von 7.00 - 16.00 Uhr
freitags von 7.00 - 12.00 Uhr
unter der Rufnummer : 06107 75763-12 od.
mobil: 01712251158
Ansprechpartner
Stadt Kelsterbach - Kelsterbacher Kommunalbetrieb - Fachabteilung Bauhof
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06107 7576312
Telefax: 06107 75763212
E-Mail: r.jenal@kkb-kelsterbach.de
Kontaktperson
Herr Rolf Jenal (Fachdienstleiter)
Hausanschrift
Fax: 06107 75763-212
Telefon mobil: 0171 225-1158
Telefon Festnetz: 06107 75763-12
E-Mail: r.jenal@kkb-kelsterbach.de
Rechtsgrundlage(n)
- § 10 Hessisches Straßengesetz (HStrG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Winterdienst, Schneeräumung, Gehwegreinigung, Müllabfuhr, Schnee räumen, Straßenreinigung, Schmutz, Straße kehren, Kehrmaschine, Stadtreinigung, Glatteis, Reinigung