Geburtenregister Ausdruck

    Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister Ausstellung

    Sie können einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister beim Standesamt beantragen.

    Beschreibung

    Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt eingetragen hat. Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als

    • neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
    • Kopie oder wortgenaue Abschrift des Geburtseintrags aus dem Geburtenbuch.

    Außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern) enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie etwa Adoption oder Namensänderung.
     Die genaue Zeit (Stunde und Minute) Ihrer Geburt teilt Ihnen das Standesamt auf Wunsch eventuell auch mit, ohne dass eine Urkunde ausgestellt werden muss.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Standesamt des Geburtsortes

    Zuständigkeit

    Standesamt des Geburtsortes

    Ansprechpartner

    Stadt Kelsterbach - Team 2.4: Standesamt & Friedhofsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Mörfelder Straße 33

    65451 Kelsterbach

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Kolpingstraße
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Kolpingstraße
    Anzahl der Stellplätze: 44
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus
      Linien:
      • Bus: Linie 68, 72, 73, 74, 75
    • Haltestelle: Bahnhof
      Linien:
      • S-Bahn: Linie S8, S9

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechstunde ohne Terminvergabe
    Mo: 08:00 – 12:00 Uhr
    Di:  08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
    (Ticketvergabe endet 15 Min. vor Ende der Sprechzeit)

    Sprechstunde mit  Terminvergabe
    Mi: 07:00 – 12:00 Uhr
    Do: 13:00 – 18:00 Uhr
    Fr: 08:00 – 13:00 Uhr
    Jeden 1. Samstag im Monat  10:00 – 12:00 Uhr

    Kontaktperson

    Bankverbindung

    Stadt Kelsterbach

    Empfänger: Stadt Kelsterbach

    IBAN: DE33 5001 0060 0006 6016 01

    BIC: PBNKDEFFXXX

    Bankinstitut: Postbank

    Stadt Kelsterbach

    Empfänger: Stadt Kelsterbach

    IBAN: DE49 5085 2553 0005 0000 13

    BIC: HELADEF1GRG

    Bankinstitut: Kreissparkasse Groß-Gerau

    Stadt Kelsterbach

    Empfänger: Stadt Kelsterbach

    IBAN: DE52 5019 0000 4101 5505 89

    BIC: FFVBDEFFXXX

    Bankinstitut: Frankfurter Volksbank

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Pass (bei schriftlicher Bestellung: beglaubigte Kopie)
    • bei Beantragung / Abholung durch Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis
    • gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses

    Voraussetzungen

    Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Beglaubigte Registerausdrucke können daher nur ausgestellt werden

    • für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht

    sowie deren

    • Ehegatten,
    • Lebenspartner (im Sinne des LPartG),
    • Vorfahren und Abkömmlinge (etwa die Kinder und Enkel),
    • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).

    Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht, § 49 Abs. 1 PStG.

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung

    • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
    • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.

    Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Beantragung per Post oder Telefax

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
    • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum und -ort
      • Name, Vorname der Eltern
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei
    • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Kosten

    beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (erstes Exemplar): Gebühr 12.00 EUR

    bei gleichzeitiger Beantragung weiterer Exemplare,sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat: Gebühr 6.00 EUR

    Ausstellung für gesetzliche Rentenversicherung: Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ersetzt die frühere Abstammungsurkunde (zum 01.01.2009 abgeschafft).

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 20.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Geburtstag, Vater, Klapperstorch, Bescheinigung Geburt, Geburtsregister, Frühgeburt, Entbindung, Sohn, Nachwuchs, Kindesanmeldung, Tochter, Standesamt, Anmeldung, Kind, Standesamtsangelegenheit, Geburtsregisterauszug, Urkunde, Geburt, Standesamtsangelegenheiten, Geburtsbeurkundung, Mutter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English