Förderung von Familien mit Mehrlingskindern (ab Drillingen) - Ehrenpatenschaft durch den Hessischen Ministerpräsidenten
Beschreibung
Die Geburt von Mehrlingen stellt Familien vor besondere Herausforderungen: Die Versorgung und Beaufsichtigung von Säuglingen und Kleinkindern ist für die betroffenen Familien zumeist ohne Unterstützung kaum zu bewältigen. So können auch zusätzliche Mittel den Eltern in dieser besonderen Lebensphase helfen, den Alltag zu bewältigen und die Kinder zu fördern. So können sie kleine Anschaffungen tätigen oder in der Zeit nach der Geburt ggf. zur kurzfristigen Entlastung Helferinnen und Helfer engagieren.
Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident des Landes Hessen übernimmt im Falle einer Mehrlingsgeburt (ab Drillingsgeburten) die Ehrenpatenschaft für Kinder, deren Erziehungsberechtigte zum Zeitpunkt der Geburt und des Antrages ihren Hauptwohnsitz in Hessen haben. Das Land Hessen gewährt im Rahmen der im Landeshaushalt bereitgestellten Mittel der Familie auf Grund der Patenschaft Zuwendungen in folgender Höhe:
- im ersten Lebensjahr 105,00 Euro monatlich,
- im zweiten Lebensjahr 50,00 Euro monatlich,
- im dritten Lebensjahr 50,00 Euro monatlich,
- zum vierten Geburtstag 155,00 Euro einmalig,
- zum fünften Geburtstag 155,00 Euro einmalig,
- zum sechsten Geburtstag 155,00 Euro einmalig und
- zur Einschulung einmalig 155,00 Euro.
Es handelt sich dabei um freiwillige staatliche Leistungen. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendungen und weiterreichende Verpflichtungen aus der Ehrenpatenschaft bestehen nicht.
Online-Dienst
Antrag auf Übernahme der Ehrenpatenschaft durch den Hessischen Ministerpräsidenten bei Mehrlingsgeburten
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
Zuständigkeit
Die Personensorgeberechtigten werden von den Standesbeamten der Gemeinden über die Möglichkeit der Übernahme der Ehrenpatenschaft und die Fördermöglichkeiten sowie die notwendige Antragstellung informiert. Die örtlich zuständige Behörde leitet den Antrag der Hessischen Staatskanzlei (Bewilligungsbehörde) zu.
Hinweise für Ginsheim-Gustavsburg: Förderung von Familien mit Mehrlingskindern (ab Drillingen) - Ehrenpatenschaft durch den Hessischen Ministerpräsidenten
Bitte vereinbaren Sie für Ihr Anliegen beim Standesamt telefonisch einen Termin.
Bei der Terminvereinbarung können wir bereits Fragen beantworten und Ihnen mitteilen, welche Unterlagen Sie benötigen.
Ansprechpartner
Hessische Staatskanzlei
Beschreibung
Die Ministerinnen und Minister der Landesregierung kommen unter dem Vorsitz des Ministerpräsidenten zu regelmäßigen Kabinettsitzungen zusammen. Die Staatskanzlei ist ein Ort, an dem herausragende politische Entscheidungen getroffen werden. Neben dem Ministerpräsidenten sind drei Minister und Ministerinnen in der Staatskanzlei tätig, der Chef der Staatskanzlei sowie die Hessische Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund sowie die Hessische Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung.
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Tiefgarage Kurhaus
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenpflichtig
Parkplatz: Tiefgarage Kurhaus
Anzahl der Stellplätze: 521
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle "Kochbrunnen" oder "Webergasse"
Linien:- Bus: Linie Direkte Busverbindung vom Hauptbahnhof mit den Linien 1 und 8
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon: +49 611 32-0
Telefon: +49 800 555-4666(Sie können sich per E-Mail oder telefonisch an die Service Hotline des Bürgertelefons der Hessischen Landesregierung wenden.)
Telefax: +49 611 32-113708
E-Mail: poststelle@stk.hessen.de(E-Mail Postfach)
E-Mail: poststelle@stk-hessen.de-mail.de(De-Mail-Adresse)
E-Mail: buergertelefon@stk.hessen.de
Internet
Stichwörter
HSTK
Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Standesamt - Personenstandswesen und Einbürgerungen
Beschreibung
Für einen Termin in den Rathäusern setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeiter*innen in Verbindung.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Freitag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit - Zentrale (06134/585-300):
Montag - Mittwoch: 9.00 Uhr - 14.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr - 12.30 Uhr
13.30 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Adresse
Postanschrift
Dr.-Herrmann-Straße 32
65462 Ginsheim-Gustavsburg
Kontakt
Telefon: 06134 585-378
Telefax: 06134 585-404
E-Mail: standesamt@gigu.de
Kontaktperson
Frau Sigrid Luger
Postanschrift
Dr.-Herrmann-Straße 32
65462 Ginsheim-Gustavsburg
Fax: 06134 585-404
Telefon Festnetz: 06134 585-379
E-Mail: standesamt@gigu.de
Frau Tanja Sohnrey
Postanschrift
Dr.-Herrmann-Straße 32
65462 Ginsheim-Gustavsburg
Fax: 06134 585-400
Telefon Festnetz: 06134 585-378
E-Mail: sohnrey@gigu.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular (bei Ortsangabe unter dem Reiter "Formulare")
- Geburtsurkunden der Kinder
- Nachweis über den Hauptwohnsitz der antragstellenden Person und der Kinder
- Nachweis des Personensorgerechts bei anderen als den leiblichen Eltern
- Nachweis der Einschulung
Rechtsgrundlage(n)
- Erlass des Hessischen Ministerpräsidenten über EhrenpatenschaftenKeine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
keine
Bemerkungen
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der Hessischen Staatskanzlei.
- Ehrenpatenschaften des Hessischen Ministerpräsidenten(Hessische Staatskanzlei)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Vierlinge, Mehrlingskinder, Drillinge, Förderung, Ehrenpatenschaft durch den Ministerpräsidenten, Finanzielle Hilfen, Finanzielle Unterstützung, Ministerpräsident, Ehrenpatenschaft, Bundespräsident, Patenschaft, Kinder, Kind, HStK, Mehrlinge, Finanzielle Hilfen (Geburt), Familienförderung, Mehrlingsgeburt, finanzielle Leistungen