Pflegestützpunkte Einrichtung

    Pflegestützpunkte (PSP)

    Beschreibung

    Ein Pflegestützpunkt (PSP) ist eine örtliche, möglichst wohnortnahe Anlaufstelle für Pflegebedürftige und deren Angehörige.


    Die Pflegestützpunkte haben die Funktion eines Wegweisers. Sie erhalten dort Informationen zu den vielfältigen Angeboten für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Sie erhalten dort genauso Auskunft und Beratung zu Leistungen aus den sozialen Sicherungssystemen.

    Die Mitarbeiter eines Pflegestützpunktes kennen nahezu alle Versorgungs-, Betreuungs-, Beratungs- und sonstigen Unterstützungsangebote in ihrem Einzugsbereich. Sie koordinieren und vernetzen diese vielfältigen Angebote.

    Die Pflegestützpunkte binden Selbsthilfe und ehrenamtliches Engagement der Bürger genauso ein wie kirchliche und gesellschaftliche Träger und Organisationen.

    Hinweise für Ginsheim-Gustavsburg: Pflegestützpunkte (PSP)

    Bei Bedarf vermitteln das Seniorenbüro der Stadt Ginsheim-Gustavsburg und der Pflegestützpunkt Groß-Gerau gegenseitig.

    Ansprechpartner

    Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Seniorenbüro

    Beschreibung

    Für einen Termin in den Rathäusern setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeiter*innen in Verbindung. 

    Telefonische Erreichbarkeit:
    Montag - Freitag:            9.00 Uhr - 12.00 Uhr
    Donnerstag:                  14.00 Uhr - 18.00 Uhr


    Telefonische Erreichbarkeit - Zentrale (06134/585-300)
    :
    Montag - Mittwoch:        9.00 Uhr - 14.00 Uhr
    Donnerstag:                     9.00 Uhr - 12.30 Uhr
                                            13.30 Uhr - 18.00 Uhr
    Freitag:                             9.00 Uhr - 12.00 Uhr

    Adresse

    Postanschrift

    Schulstraße 12

    65462 Ginsheim-Gustavsburg

    Kontakt

    Telefon: 06144 20-154

    Telefax: 06144 20-419

    E-Mail: senioren@gigu.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Pflegestützpunkte

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Voraussetzungen

    Sie sind in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 7c (PSP) in Verbindung mit § 7a (Pflegeberatung) Sozialgesetzbuch XI (SGB XI).

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Keine

    Bemerkungen

    Zu allen Fragen rund um das Thema "Pflege" erhalten Sie weitere Informationen auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration unter

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 27.10.2016

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Stichwörter

    PSP, Pflegeheim, Pflegebedürftigkeit, Wohnheim, Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, Unterstützung, Pflegestützpunkt, Pflegeberatung, Anlaufstelle zur Beratung, Altenheim, Case-Management, Pflege, Information, Häusliche Pflege

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English