Wohnsitz Abmeldung

    Wohnung Abmeldung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Ansprechpartner

    Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Bürgerbüro Ginsheim

    Adresse

    Postanschrift

    Schillerstraße 17

    65462 Ginsheim-Gustavsburg

    Öffnungszeiten

    Das Bürgerbüroteam ist von montags bis samstags ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich für Sie da. Termine buchen Sie online direkt hier

    Ausnahme: Der Kartenvorverkauf für das kommunale Kino, der Erwerb bzw. die Abholung von Mülltüten und die Aushändigung von Formularen sind von der Terminvereinbarung nicht betroffen.

    Bürgerbüro Ginsheim


    Dienstag  08:00 - 12:30 Uhr (nur mit Termin)Donnerstag09:00 - 12:30 Uhr (nur mit Termin)
    14:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)Samstag

    Kontakt

    Telefon: 06144 20211

    Telefax: 06144 20408

    E-Mail: buergerbuero@gigu.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Formular: Wohnung abmelden
    Formular: Wohnung abmelden
    Formular: Wohnung - Einverständniserklärung zum Umzug minderjähriger Kinder
    Formular: Wohnung - Einverständniserklärung zum Umzug minderjähriger Kinder

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Bürgerbüro Gustavsburg

    Adresse

    Postanschrift

    Jakob-Fischer-Straße 16

    65462 Ginsheim-Gustavsburg

    Öffnungszeiten

    Das Bürgerbüroteam ist von montags bis samstags ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich für Sie da. Termine buchen Sie online direkt hier 

    Ausnahme: Der Kartenvorverkauf für das kommunale Kino, der Erwerb bzw. die Abholung von Mülltüten und die Aushändigung von Formularen sind von der Terminvereinbarung nicht betroffen.

    Bürgerbüro Gustavsburg


    Montag
    08:00 - 12:30 Uhr (nur mit Termin)
    Mittwoch
    14:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
    Freitag
    08:00 - 12:30 Uhr (nur mit Termin)

    Kontakt

    Telefon: 06144 20211

    Telefax: 06144 20408

    E-Mail: buergerbuero@gigu.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Formular: Wohnung abmelden
    Formular: Wohnung abmelden
    Formular: Wohnung - Einverständniserklärung zum Umzug minderjähriger Kinder
    Formular: Wohnung - Einverständniserklärung zum Umzug minderjähriger Kinder

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung aber auch bereits in der Woche vor dem Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Dr. Laier, RL VII2 BMI

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Stichwörter

    Wohnungsabmeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de