Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre

    Melderegister - Eintragen einer Auskunftssperre

    Wenn Sie eine Auskunftssperre im Melderegister eintragen lassen wollen, müssen Sie schutzwürdige Interessen glaubhaft machen.

    Beschreibung

    Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.

    Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann. 

    Online-Dienste

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    zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Ansprechpartner

    Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Bürgerbüro Ginsheim

    Adresse

    Postanschrift

    Schillerstraße 17

    65462 Ginsheim-Gustavsburg

    Öffnungszeiten

    Das Bürgerbüroteam ist von montags bis samstags ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich für Sie da. Termine buchen Sie online direkt hier

    Ausnahme: Der Kartenvorverkauf für das kommunale Kino, der Erwerb bzw. die Abholung von Mülltüten und die Aushändigung von Formularen sind von der Terminvereinbarung nicht betroffen.

    Bürgerbüro Ginsheim


    Dienstag  08:00 - 12:30 Uhr (nur mit Termin)Donnerstag09:00 - 12:30 Uhr (nur mit Termin)
    14:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)Samstag

    Kontakt

    Telefon: 06144 20211

    Telefax: 06144 20408

    E-Mail: buergerbuero@gigu.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Formular: Auskunftssperre beantragen
    Formular: Auskunftssperre beantragen

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Bürgerbüro Gustavsburg

    Adresse

    Postanschrift

    Jakob-Fischer-Straße 16

    65462 Ginsheim-Gustavsburg

    Öffnungszeiten

    Das Bürgerbüroteam ist von montags bis samstags ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich für Sie da. Termine buchen Sie online direkt hier 

    Ausnahme: Der Kartenvorverkauf für das kommunale Kino, der Erwerb bzw. die Abholung von Mülltüten und die Aushändigung von Formularen sind von der Terminvereinbarung nicht betroffen.

    Bürgerbüro Gustavsburg


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    08:00 - 12:30 Uhr (nur mit Termin)
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    Freitag
    08:00 - 12:30 Uhr (nur mit Termin)

    Kontakt

    Telefon: 06144 20211

    Telefax: 06144 20408

    E-Mail: buergerbuero@gigu.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Formular: Auskunftssperre beantragen
    Formular: Auskunftssperre beantragen

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • ggf. Nachweise für die Gefährdung

    Formulare

    Es ist in der Regel ein formloser Antrag nötig.

    Voraussetzungen

    • Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaub-haft machen.
    • Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.

    Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden.

    Anschließend werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.

    Die Sperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde.

    Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.

    Fristen

    Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 10.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English