Landesblindengeld
Beschreibung
Das Landesblindengeld ist eine Leistung des Landes Hessen, die einkommens-, vermögensunabhängig gewährt wird. Es wird unter bestimmten Voraussetzungen an zivilblinde Menschen, blinden Menschen Gleichgestellte und hochgradig in der Sehfähigkeit behinderte Menschen erbracht. Es dient zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen.
Hinweise für Ginsheim-Gustavsburg: Landesblindengeld
Online-Dienst
Online Antrag des LWV Hessen auf Blindengeld nach dem Hessischen Landesblindengeldgesetz (LBliGG)
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
Zuständigkeit
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich für Menschen mit körperlicher oder Sinnesbehinderung - Regionalmanagement für blinde oder wesentlich sehbehinderte Menschen -
Ansprechpartner
Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Seniorenbüro
Beschreibung
Für einen Termin in den Rathäusern setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeiter*innen in Verbindung.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Freitag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit - Zentrale (06134/585-300):
Montag - Mittwoch: 9.00 Uhr - 14.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr - 12.30 Uhr
13.30 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Adresse
Postanschrift
Schulstraße 12
65462 Ginsheim-Gustavsburg
Kontakt
Telefon: 06144 20-154
Telefax: 06144 20-419
E-Mail: senioren@gigu.de
Kontaktperson
Frau Sabine Wilde-Naujoks
Postanschrift
Schulstraße 12
65462 Ginsheim-Gustavsburg
Fax: 06144 20-412
Telefon Festnetz: 06144 20-154
E-Mail: senioren@gigu.de
Internet
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich f. Menschen mit körperl. oder Sinnesbehinderung, Hauptverwaltung Kassel, Regionalmanagement für Blinde oder wesentl. sehbehinderte Menschen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonzentrale: montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr, freitags 7.30 - 15.00 Uhr.
Kontakt
Telefon: 05 61 10 04 - 0
Telefax: 0561 10 04 - 25 95
E-Mail: info@lwv-hessen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Den Antrag auf Bewilligung von Blindengeld nach dem Landesblindengeldgesetz erhalten Sie direkt beim LWV Hessen.
Eine augenfachärztliche Bescheinigung.
- Antrag auf Bewilligung von Blindengeld nach dem Landesblindengeldgesetz(Landeswohlfahrtsverband Hessen)
- Augenfachärztliche Bescheinigung
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Eine Leistungsbewilligung ist erst nach Eingang des Antrages beim Landeswohlfahrtsverband Hessen möglich.
Kosten
Die Kosten für die augenfachärztliche Bescheinigung sind von der Antragstellerin/dem Antragsteller zu tragen.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei höheren blindheitsbedingten Mehraufwendungen können über das pauschalierte Landesblindengeld hinaus Leistungen der Blindenhilfe nach § 72 SGB XII beantragt werden. Siehe dazu auch das Stichwort Blindenhilfe/Aufstockungsleistung
- Blindenhilfe/Aufstockungsleistung(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
- SGB Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - § 72 Blindenhilfe
Bemerkungen
Eine Vielzahl von weiterführenden Informationen erhalten Sie auf der Themenseite des LWV Hessen zum Thema "Blindengeld für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen".
- Blindengeld für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen(Landeswohlfahrtsverband Hessen)
- LWV(Landeswohlfahrtverband Hessen)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
LWV, Blindengeld, Landeswohlfahrtsverband, blind, Blindheit, Landesblindengeld, Hochgradige Sehschwäche