Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
Wenn Sie die Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen nicht möchten, dann können dagegen widersprechen.
Beschreibung
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten aus dem Melderegister an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weitergegeben werden.
Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
Hinweise für Ginsheim-Gustavsburg: Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
Mit diesem Antrag haben Sie die Möglichkeit, für sich eine oder mehrere der folgenden Übermittlungssperren im Melderegister eintragen zu lassen:
- Übermittlung nach § 36 Abs. 2 BMG (Widerspruchsrecht gegen Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr
- Übermittlungssperre nach § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG (Übermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften)
- Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 1 BMG (Widerspruchsrecht zur Auskunft an Parteien u.a.)
- Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 2 BMG (bei Alters- oder Ehejubiläen)
Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 3 BMG (Widerspruchsrecht zur Auskunft an Adressbuchverlage)
Online-Dienst
Übermittlungssperre online beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
unbestimmt
zuständige Stelle
Die Meldebehörde des Ortes an dem Sie mit Haupt- oder alleiniger Wohnung gemeldet sind.
Ansprechpartner
Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Bürgerbüro Ginsheim
Adresse
Postanschrift
Schillerstraße 17
65462 Ginsheim-Gustavsburg
Öffnungszeiten
Das Bürgerbüroteam ist von montags bis samstags ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich für Sie da. Termine buchen Sie online direkt hier
Ausnahme: Der Kartenvorverkauf für das kommunale Kino, der Erwerb bzw. die Abholung von Mülltüten und die Aushändigung von Formularen sind von der Terminvereinbarung nicht betroffen.
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr (nur mit Termin)Donnerstag09:00 - 12:30 Uhr (nur mit Termin)
14:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)Samstag
Kontakt
Telefon: 06144 20211
Telefax: 06144 20408
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Kontaktperson
Frau Alice Nachtmann
Hausanschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06144 20-211
Fax: 06144 925129
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Frau Simone Pfaff
Hausanschrift
Hausanschrift
Fax: 06144 925129
Telefon Festnetz: 06144 20-211
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Bürgerbüro Gustavsburg
Adresse
Postanschrift
Jakob-Fischer-Straße 16
65462 Ginsheim-Gustavsburg
Öffnungszeiten
Das Bürgerbüroteam ist von montags bis samstags ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich für Sie da. Termine buchen Sie online direkt hier
Ausnahme: Der Kartenvorverkauf für das kommunale Kino, der Erwerb bzw. die Abholung von Mülltüten und die Aushändigung von Formularen sind von der Terminvereinbarung nicht betroffen.
Montag
08:00 - 12:30 Uhr (nur mit Termin)
Mittwoch
14:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Freitag
08:00 - 12:30 Uhr (nur mit Termin)
Kontakt
Telefon: 06144 20211
Telefax: 06144 20408
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Kontaktperson
Frau Mandy Berend
Hausanschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06144 20-211
Fax: 06134 557967
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Herr Dennis Kronauer
Herr Sven Landau
Hausanschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06144 20-211
Fax: 06134 557967
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Frau Sandra Sigmund
Hausanschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06144 20-211
Fax: 06134 557967
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Frau Linda Soyka
Hausanschrift
Hausanschrift
Fax: 06134 557967
Telefon Festnetz: 06144 20-211
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Frau Kübra Tavsan
Hausanschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06144 20-211
Fax: 06134 557967
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Rechtsgrundlage(n)
- § 50 Absatz 5 Bundesmeldegesetz (BMG)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Hinweise (Besonderheiten)
Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 14.07.2022
Stichwörter
Wahlen, Melderegisterauskunft, Wählen, Auskunftssperre für Melderegisterauskünfte, Melderegister