Wertstoffe Entsorgung

    Abfall: Wertstoffe entsorgen

    Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Problemstoffen obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Wertstoffe sind verwertbare Abfälle wie beispielsweise Papier, Kartonagen sowie Verpackungen aus Glas, Kunststoffen oder Metall.
    Für die Entsorgung von Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes sind die dualen Systeme zuständig.
    Sonstige Wertstoffe, die keine Verpackungen sind, werden regelmäßig durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreie Städte) entsorgt.
    Sammlungen von Wertstoffen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

    Für die Entsorgung sind im Regelfall verschiedene Entsorgungssysteme (Bring- und/ oder Holsysteme) eingerichtet:

    • Containersammlung (z.B. Iglus für Altglas oder Papier) und/oder auf den Wertstoffhöfen
    • Gelben Sack/ Gelbe Tonnen (für Leichtverpackungen)
    • ggf. mittels speziellen Wertstofftonnen
    • bei großen, nicht haushaltsüblichen Mengen über private Entsorgungsfirmen

    Hinweise für Ginsheim-Gustavsburg: Abfall: Wertstoffe entsorgen

    Spezielle Hinweise für Ginsheim-Gustavsburg


    Verpackungsmaterialien

    Ab dem 1. Januar 2022 wird in Ginsheim-Gustavsburg der Gelbe Sack eingeführt. Dementsprechend werden ab diesem Zeitpunkt in der Blauen Tonne ausschließlich Papier, Pappe und Kartonagen gesammelt. 

    Altkleider

     Altkleidercontainer sind an folgenden Standorten zu finden

    • Ginsheim: Taunusstraße Ecke Eifelstraße (Ärztehaus)
    • Ginsheim: Berliner Straße (Bürgerhaus)
    • Gustavsburg: Herrmann-Löns-Allee (Bürgerhausparkplatz)
    • Gustavsburg: Rudolf-Diesel-Straße (Brunnerschule)
    • Außerhalb des Ortes (Bauhof)

    Kleidercontainer an anderen Stellplätzen fallen somit  nicht in die Zuständigkeit der Stadt. Sollten diese Container überfüllt sein, ist der jeweilige Hauseigentümer zu benachrichtigen. 

    CDs/DVDs

    Für die Entsorgung von CDs und DVDs stehen in den Bürgerbüros und den Rathäusern der Stadt Behälter zur Verfügung.

    Altglas

    Glasverpackungen (Weiß- und Buntglas) werden in den Glascontainern gesammelt. Die auf den Containern angegebenen Einwurfzeiten sind - um die Anwohner vor Lärm zu schützen - strikt einzuhalten! 

    Einwurfzeiten: Montag bis Samstag von 8 bis 20 Uhr. Sonn- und Feiertags ist das Einwerfen von Glas nicht gestattet.

    Containerstandorte:

    • Schulstraße (Rathaus)
    • Friedrich-Ebert-Platz
    • Heinrich-Hertz-Straße
    • Dresdener Straße
    • Zwerggewann
    • Unter der Ruth 40
    • Taunusstraße/Ecke Eifelstraße (Ärztehaus)
    • Berliner Straße (Bürgerhaus)
    • Parkplatz Friedhof
    • Akazienstraße
    • Gerhart-Hauptmann-Straße (Kindergarten)
    • Anne-Frank-Straße/Auf dem Füllstall
    • Im Weiherfeld/Ecke Römerstraße
    • Hermann-Löns-Allee (Bürgerhausparkplatz)
    • Hermann-Löns-Allee/Ecke Gabelsberger Straße
    • Im Mittelfeld/Ecke Hermann-Löns-Allee
    • Schwedenschanze/Ecke Pestalozzistraße
    • Dr.-Herrmann-Straße (Bahnhof)
    • Bebelstraße/Ecke Stresemannstraße
    • Merianstraße/Ecke Martin-Luther-Straße
    • Mozartstraße 17
    • Rudolf-Diesel-Straße (Brunner-Schule)
    • Rudolf-Diesel-Straße Schotterplatz
    • Robert-Koch-Straße (Kindergarten)
    • Albrecht-Dürer-Straße (Kindergarten)
    • Am Kupferwerk
    • Sportplatz Gustavsburg
    • Am Flurgraben/Ecke Lange Streng

    Korken

    Für die Entsorgung von Naturkorken stehen in den Bürgerbüros und den Rathäusern der Stadt Behälter zur Verfügung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihrer Gemeinde /Stadt bzw. des Abfallzweckverbandes, wie und wo die Wertstoffe eingesammelt werden. In vielen Fällen können Sie diese Information auch auf der jeweiligen Web-Site über ein "Abfall ABC" nachschlagen.

    Für die Einsammlung von Verpackungsabfällen sind die dualen Systeme zuständig. Diese haben vor Ort ein privates Entsorgungsunternehmen oder den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger mit der Einsammlung beauftragt.

    Die meisten Kommunen und Landkreise geben Abfallkalender heraus, in denen die Abfuhrtermine und die Sammelarten angegeben sind.

    Ansprechpartner

    Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Abfallwirtschaft

    Beschreibung

    Für einen Termin in den Rathäusern setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeiter*innen in Verbindung. 

    Telefonische Erreichbarkeit:
    Montag - Freitag:            9.00 Uhr - 12.00 Uhr
    Donnerstag:                  14.00 Uhr - 18.00 Uhr


    Telefonische Erreichbarkeit - Zentrale (06134/585-300)
    :
    Montag - Mittwoch:        9.00 Uhr - 14.00 Uhr
    Donnerstag:                     9.00 Uhr - 12.30 Uhr
                                            13.30 Uhr - 18.00 Uhr
    Freitag:                             9.00 Uhr - 12.00 Uhr

    Adresse

    Postanschrift

    Schulstraße 12

    65462 Ginsheim-Gustavsburg

    Kontakt

    Telefon: 06144 20-163

    Telefax: 06144 20-417

    E-Mail: abfallberatung@gigu.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Satzung: Abfallsatzung - 1. Änderungssatzung
    Satzung: Abfallsatzung (inkl. Gebühren)
    Satzung: Abfallsatzung (inkl. Gebühren)
    Satzung: Abfallsatzung - 2. Änderungssatzung

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (VerpackG)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Wertstoffen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger.

    Für Verpackungen greift die Produktverantwortung. Die Entsorgung von Verpackungen nach dem Verpackungsgesetz wird vom Verbraucher beim Kauf des Produktes bereits bezahlt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 14.03.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Verpackungen, gelber Sack, Gelbe Tonne, Wertstoffhof, Grüner Punkt, Wertstoffe, Getrennthaltung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English