Elektroschrott Entsorgung

    Abfall: Elektroschrott entsorgen

    Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch die Entsorgung von Elektroschrott aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden.
    Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte) sind verpflichtet, alte Elektrogeräte von den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zurück zunehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weiterzugeben oder selbst zu verwerten.
    In den meisten Landkreisen und kreisfreien Städten werden Großgeräte bei der Sperrmüllsammlung oder separat mitgenommen und die kleinen Elektrogeräte können an den Sammelstellen abgegeben werden. Auch viele Händler nehmen Altgeräte in den Läden zurück.
    Die Entsorgung wird von dem Bürger schon beim Kauf des Produktes mit finanziert, so dass die Entsorgung dann für den Bürger kostenfrei sein muss (Produktverantwortung).

    Hinweise für Ginsheim-Gustavsburg: Abfall: Elektroschrott entsorgen


    Elektro-Großgeräte

    In der Stadt Ginsheim-Gustavsburg wird die Einsammlung von Elektro- und Elektronik-Großgeräten von dem Abfall- Wirtschafts-Service GmbH (AWS) organisiert und betreut. 

    Die Abholung der Geräte kann mit einer Karte (erhältlich in den Bürgerbüros und Rathäusern) oder auch über das Internet www.aws-service.com angemeldet (Privatkunden/Elektroschrott) werden. 

    Elektroschrott kann auch kostenfrei im Sonnenwerk in Bischofsheim, Am Schindberg 27, abgegeben werden. 

    Die Elektro-Großgeräte sind wie Sperrmüll an dem zur Fahrbahn liegenden Rand des Gehwegs oder - soweit keine Gehwege vorhanden sind - am äußersten Fahrbahnrand zur Abfuhr bereit zu stellen.

    Bei weiteren Fragen zur Anmeldung von Elektronikschrott und/oder Reklamationen stehen Ihnen die Mitarbeiter der AWS gerne zur Verfügung. Tel. 06152/711919

    Elektro-Kleingeräte

    Ein Sammelcontainer für elektrische und elektronische Kleingeräte steht auf dem Recyclinghof der Stadt bereit.
     Zu den Elektro- und Elektronikkleingeräten gehören insbesondere:

    • Elektrische und elektronische Haushaltskleingeräte
    • Telefone, Toaster, Rasierer, Elektrowerkzeuge
    • Beleuchtungskörper einschl. Leuchtstofflampen
    • Elektrische und elektronisches Spielzeug, Gameboys, Videospiele
    • Fahrradtachos und Pulsuhren
    • Überwachungs- und Kontrollinstrumente

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Informieren Sie sich bitte bei der Verwaltung Ihrer Gemeinde oder Landkreises, wo sich in der Nähe Ihres Heimatortes die Sammelstelle für Elektroschrott befindet.

    Rücknahmemöglichkeiten für LED- , Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren können unter auf der nachfolgenden Web-Site nachgeschlagen werden:

    Ansprechpartner

    Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Rathaus Ginsheim

    Beschreibung

    Für einen Termin in den Rathäusern setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeiter*innen in Verbindung. 

    Telefonische Erreichbarkeit:
    Montag - Freitag:            9.00 Uhr - 12.00 Uhr
    Donnerstag:                  14.00 Uhr - 18.00 Uhr


    Telefonische Erreichbarkeit - Zentrale (06134/585-300)
    :
    Montag - Mittwoch:        9.00 Uhr - 14.00 Uhr
    Donnerstag:                     9.00 Uhr - 12.30 Uhr
                                            13.30 Uhr - 18.00 Uhr
    Freitag:                             9.00 Uhr - 12.00 Uhr

    Adresse

    Postanschrift

    Schulstraße 12

    65462 Ginsheim-Gustavsburg

    Kontakt

    Telefon: 06144 20-0

    Telefax: 06144 20-188

    E-Mail: info@gigu.de

    Internet

    Formulare

    Satzung: Abfallsatzung (inkl. Gebühren)
    Satzung: Abfallsatzung (inkl. Gebühren)
    Satzung: Abfallsatzung - 1. Änderungssatzung
    Satzung: Abfallsatzung - 2. Änderungssatzung

    Version

    Technisch geändert am 10.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Abfallwirtschaft

    Beschreibung

    Für einen Termin in den Rathäusern setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeiter*innen in Verbindung. 

    Telefonische Erreichbarkeit:
    Montag - Freitag:            9.00 Uhr - 12.00 Uhr
    Donnerstag:                  14.00 Uhr - 18.00 Uhr


    Telefonische Erreichbarkeit - Zentrale (06134/585-300)
    :
    Montag - Mittwoch:        9.00 Uhr - 14.00 Uhr
    Donnerstag:                     9.00 Uhr - 12.30 Uhr
                                            13.30 Uhr - 18.00 Uhr
    Freitag:                             9.00 Uhr - 12.00 Uhr

    Adresse

    Postanschrift

    Schulstraße 12

    65462 Ginsheim-Gustavsburg

    Kontakt

    Telefon: 06144 20-163

    Telefax: 06144 20-417

    E-Mail: abfallberatung@gigu.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Satzung: Abfallsatzung - 1. Änderungssatzung
    Satzung: Abfallsatzung (inkl. Gebühren)
    Satzung: Abfallsatzung (inkl. Gebühren)
    Satzung: Abfallsatzung - 2. Änderungssatzung

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Abfrage bei den  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Abfrage bei den  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)

    Abfallentsorgungssatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte

    Verfahrensablauf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Abfrage bei den  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 15.03.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Produktverantwortung, Elektronikschrott entsorgen, E-Schrott, Wertstoffhof, Altgeräte, Elektroschrott, Rücknahme

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English