Problemstoffe Entsorgung

    Abfall: Entsorgung gefährlicher Abfälle (Sonderabfall)

    Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Problemstoffen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten, auch von Problemstoffen/Schadstoffen, sowie von Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte).

    Problemstoffe sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und bzw. oder schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können.
    Weiterführende Regelungen zu Problemstoffen/Schadstoffen sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
    Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe).

    Hinweise für Ginsheim-Gustavsburg: Abfall: Entsorgung gefährlicher Abfälle (Sonderabfall)


    Schadstoffmobil

    Das Schadstoffmobil kommt einmal im Monat. Die genauen Termine entnehmen Sie dem Abfallkalender.

    Standort Ginsheim: Parkplatz gegenüber Bürgerhaus

    • Termin in der Woche: von 10.30 bis 12.30 Uhr 
    • Termin am Samstag: von 8.00 bis 9.30 Uhr

    Standort Gustavsburg: Parkplatz Bürgerhaus

    • Termin in der Woche: von 13.00 bis 15.00 Uhr
    • Termin am Samstag: von 10.00 bis 11.30 Uhr

    Folgende Abfälle können über das Schadstoffmobil entsorgt werden:

    • Haushalt: 
       Abflussreiniger, Backofenspray, Kalkentferner, Bleichmittel, Desinfektionsmittel, Lederpflegemittel, Enthärter, Fleckentferner, Mottenkugeln, Geschirrspülmittel, Herdputzmittel, Möbelpflegemittel, Reinigungsmittel, Rohrreiniger, Sanitärreiniger, Verdünner, WC-Reiniger, Nagellackentferner

    • Garten, Hobby- und Heimwerkerbereich
       
      Abbeizmittel, Ablauger, Autopflegemittel, Bremsflüssigkeit, Beizmittel, Holzschutzmittel, Frostschutzmittel, Fotochemikalien, Imprägniermittel, Kaltreiniger Klebstoffe, Kondensatoren, Laborchemikalien, Lösemittel, Pinselreiniger, Pflanzenschutzmittel, Säuren, Laugen, Unkraut-Ex, Unterbodenschutz, Spachtelmasse, Farben und Lacke (streichfähig) keine Dispersionsfarbe, Fette, (mineralölhaltig)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Informieren Sie sich bitte bei der Verwaltung Ihrer Kommune oder des Landkreises, wie und wo Sie Problemstoffe oder Sonderabfälle entsorgen können.

    Die zuständigen Landkreise und Kreisfreien Städte führen in regelmäßigen Abständen mobile Schadstoffsammlungen durch oder bieten stationäre Sammelstellen an.

    Ansprechpartner

    Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Abfallwirtschaft

    Beschreibung

    Für einen Termin in den Rathäusern setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeiter*innen in Verbindung. 

    Telefonische Erreichbarkeit:
    Montag - Freitag:            9.00 Uhr - 12.00 Uhr
    Donnerstag:                  14.00 Uhr - 18.00 Uhr


    Telefonische Erreichbarkeit - Zentrale (06134/585-300)
    :
    Montag - Mittwoch:        9.00 Uhr - 14.00 Uhr
    Donnerstag:                     9.00 Uhr - 12.30 Uhr
                                            13.30 Uhr - 18.00 Uhr
    Freitag:                             9.00 Uhr - 12.00 Uhr

    Adresse

    Postanschrift

    Schulstraße 12

    65462 Ginsheim-Gustavsburg

    Kontakt

    Telefon: 06144 20-163

    Telefax: 06144 20-417

    E-Mail: abfallberatung@gigu.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Satzung: Abfallsatzung - 1. Änderungssatzung
    Satzung: Abfallsatzung (inkl. Gebühren)
    Satzung: Abfallsatzung (inkl. Gebühren)
    Satzung: Abfallsatzung - 2. Änderungssatzung

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Problemstoffen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 14.03.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Müllabfuhr, gefährlicher Abfall, Wertstoffhof, Schadstoffe, Schadstoffmobil, Problemabfall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English